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Geschrieben von björg am 24.09.2013, 9:57 Uhr

jeder: zur ersten Hilfe verpflichtet!

...und im Ernstfall fühlt man sich doch sicherer, wenn man das Medikament/System schon mal gesehen hat.
Verweigerung der ersten Hilfe ist strafbar. Wenn man nach bestem Gewissen erste Hilfe leistet, muss man nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, auch wenn der Patient Schaden nimmt. Ich glaube, Lehrer müssen auch regelmäßig Schulungen zur ersten Hilfe machen und ich bin sicher, der Lehrer würde im Ernstfall helfen. Ist das Medikament denn so kompliziert zu bedienen?

 
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