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Geschrieben von Frank NRW am 17.08.2005, 12:28 Uhr

ja ok

"deshalb schreibe ich denen nun ganz lieb und nett das ich in bezug auf unserem telefonat derzeit noch keine ahnung habe um welche forderung es sich handelt und ich somit dem ganzen erstmal wiederspreche...ok?"

Jawohl!!!!
Dieses verjährungsgesetzt hat sich dann wohl gegessen oder?

Mals sehen, aber die Erhebung der Einrede der Verjährung bringt jetzt noch nichts.

 
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