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Geschrieben von Lauch1 am 27.05.2023, 11:31 Uhr

Ist denn tatsächlich an den Vorwürfen rrin gar nichts dran, also ...

Es gibt doch keine Beweislastumkehr und auch keine Bringschuld Schönbohms, sondern Faeser hätte ihre Vorgangsweise begründen müssen. Stattdessen musste Schönbohms Anwalt weit nach Ablauf der Frist eine Stellungnahme einfordern und hat diese dann veröffentlicht.

„Mittlerweile steht fest: Es gab keinen sachlichen Grund, Schönbohm die Leitung des BSI zu entziehen und ihn zum Jahreswechsel als Präsident an die deutlich kleinere Bundesakademie für öffentliche Verwaltung zu versetzen. Die Voruntersuchung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass kein fehlerhaftes Verhalten Schönbohms vorliegt. Ein Disziplinarverfahren wird nicht eröffnet. Die vermeintliche Russland-Nähe war keine.“

https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/nancy-faesers-wahlkampf-beginnt-mit-einer-blamage-ld.1738061

 
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