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Geschrieben von EarlyBird am 30.10.2016, 16:30 Uhr

Ist das ernst gemeint?

Ja genau, da bin ich ganz bei dir. Du hast es besser auf den Punkt gebracht wie ich finde.
Was ich meinte mit Anpassung der Gesetzgebung und Strafgebung: Bei einem deutschen Straftäter ist es schon nicht einfach eine Sozialprognose zu stellen. Und bei Asylbewerber oder auf einem Bleiberecht Sitzenden, Geduldeten ist es noch schwerer. Die Vergangenheit ist kaum bis gar nicht zu erfassen, Sprachbarrieren und psychische Verfassung, Persönlichkeits- und Einstellungseinschätzungen nur erschwert oder auch nur wage zu treffen.
Daher meinte ich, das genauer geprüft werden sollte ob Bewährung oder bis zur Verhandlung auf freiem Fuß vertretbar sind. Und ja: das unterscheidet das Vorgehen in Punkto Gleichberechtigung bzgl der Nationalität bei begangenen Straftaten. Aber in erster Linie gilt es (für meine Aufassung) die Bevölkerung zu schützen und Wiederholungstaten bestmöglich zu verhindern.
Ich finde es einfach gefährlich, einen (bspw) Vergewaltiger welcher aus besagten Gründen hier im Lande ist, gleich nach Erfassung bis zur Verhandlung auf freien Fuß zu lassen. Es ist mir persönlich zu unberechenbar, daher finde ich persönlich schon, dass genau an dieser Stelle die Gesetzgebung angepasst werden sollte und die Sozialprognose mehr im Mittelpunkt stehen muss.

Zum Rest: Bin ich, wie bereits geschrieben, ganz bei dir. Ich finde nicht, dass eine Abschiebung die Nonplusultra Lösung ist.

 
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