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Geschrieben von Nikas am 11.10.2013, 9:32 Uhr

Internetportale haften für Beleidigungen in anonymen Nutzer-Kommentaren

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Internetportale haften für Beleidigungen in anonymen Nutzer-Kommentaren, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Das Gericht wies die Klage eines estnischen Nachrichtenportals ab, das wegen beleidigender Nutzerkommentare zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.



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http://www.newsroom.de/news/detail/$IWBNCMHPHNHL/

Internetportale haften auch für anonyme Leserkommentare

Beleidigungen und üble Nachrede sind im Internet an der Tagesordnung. Wer ist verantwortlich, wenn die Verfasser anonym bleiben? Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Frage beantwortet.


Straßburg (dpa) - Internetportale können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden.

Der EGMR hat am Donnerstag in Straßburg erstmals in einem solchen Fall die Klage eines großen Internet-Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen.

Estnische Gerichte hatten die Muttergesellschaft des Portals, Delfi AS, 2008 wegen beleidigender Kommentare zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesem Urteil schloss sich der EGMR an. Entsprechend müssen sich Internetportale auch in anderen Ländern darauf gefasst machen, für bösartige oder diffamierende Kommentare ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Estnische Leser hatten mit Beleidigungen, drohenden und wütenden Sprüchen auf Berichte über Fährrouten zu Inseln reagiert. Sie empörten sich darüber, dass der Einsatz von Eisbrechern für die Fährschiffe die Anlage preisgünstigerer Autostrecken über das Eis verzögere. Der Fährschiff-Betreiber hatte erfolgreich gegen die diffamierenden Kommentare geklagt.

Es wäre für den Fährschiff-Betreiber kaum möglich gewesen, Klage gegen die Verfasser der beleidigenden Kommentare zu erheben, da sie sich nicht registrieren mussten und anonym bleiben konnten, befand der EGMR. Daher sei Delfi rechtlich verantwortlich für die Kommentare. Eine solche Entscheidung sei auch "vernünftig", weil das Portal die veröffentliche Meinung kommerziell nutzen konnte.

In Deutschland gelten Prüfregeln für Provider, doch lassen diese nach Expertenmeinung viel Spielraum für Interpretation offen. Gegen das Urteil des EGMR kann Berufung beantragt werden.

Newsroom.de-Tipp: Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext im englischen Original.

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ui, da würden auf einen Schlag ganze websites von der Bildfläche verschwinden. Dann müsste man aber Tag und Nacht klagen.

 
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