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Geschrieben von Mehtab am 12.01.2017, 13:10 Uhr

Immobilienmakler....

Hallo,

du musst die Maklercourtage nur bezahlen, wenn es zur notariellen Beurkundung kommt, d. h., dann wenn du die Immobilie wirklich kaufst. Sonst musst du nichts bezahlen.

Viele Grüße

Mehtab

 
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