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von Nurit  am 31.05.2011, 10:05 Uhr

Im Zweifel für den Angeklagten

Absolut richtig: seine Schuld ist nicht bewiesen.
Ich wünsche beiden Parteien, dass jetzt das Leben wieder einigermaßen normal weitergehen kann. Sein Ruf mag jetzt erstmal ruiniert sein (finde ich eigentlich nicht, aber wird allgemein angenommen), aber man muss sich mal vor Augen halten; dass beide Seiten hier richtig Federn lassen mussten und
ich hoffe nur, dass es hier nicht wirklich ein Vergewaltigungsopfer gibt...


LG,
Kathrin

 
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