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Geschrieben von leaelk am 31.05.2011, 11:51 Uhr

Ich weiß nicht, ob der Freispruch richtig ist.........

Er ist sicher aus der Perspektive richtig "Im Zweifel für den Angeklagten", aber generell bin ich trotzdem zwiegespalten. Zu oft habe ich erlebt, dass Frauen, die wirklich schwere Gewalt erlebt haben und sich unter größter Belastung irgendwann dafür entschieden haben, das Ganze anzuzeigen, dann auch noch den Tiefschlag erleben mußten, dass der Peiniger mangels belegbarer Beweise dann auch noch frei gesprochen wurde und ihnen nicht geglaubt wurde (oder es zumindest nicht einwandfrei beweisbar war), obwohl sie die Wahrheit gesagt haben.
Das macht das Ganze doppelt schlimm.

Für das Opfer hoffe ich einfach, dass es vielleicht doch kein Opfer ist, denn sonst ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht.

LG K erstin

 
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