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Geschrieben von DK-Ursel am 03.01.2019, 11:07 Uhr

ich stolpere über eine Sache, die ich heute morgen im Radio hörte...

Naja, paßt aber gut in derenprgramm.

Wie Tonib bereits schrieb, bekommt man nicht Asyl, weil man im Heimatland wg. eines Verbrechens gesucht und evtl. auch mit Todesstrafe bedroht ist, das auch nach unseren Standards unter Kriminalität rangiert.
da muß man ja deutlich unterscheiden:
Gegen Gesetze kann man auch verstoßén,.wenn diese selbst Menschenrechtsverletzungen darstellen.
Dennoch aber liefern wir eben - aus ehtischen Gründen - nicht in Länder aus, die foltern oder die Todesstrafe haben.
In diesem Fall können die Betroffenen eine Duldung erreichen, die erlischt, wenn sich die Zustände im Heimatland ändern und die Strafe westlichen Standards entspricht (meine Formulierung)..
Leider ist das oft doch nicht der Fall - weil die Berteilung sehr oft auch Ermessensfrage ist und Bund und Länder uneinheitlich agieren.

Gruß Ursel, DK

 
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