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Geschrieben von tonib am 03.01.2019, 10:30 Uhr

ich stolpere über eine Sache, die ich heute morgen im Radio hörte...

Hallo Leewja,

jemandem kann die Todessstrafe drohen, weil er zum Beispiel in seinem Herkunftsland einen Mord begangen hat. Dafür bekommt er hier aber kein Asyl.

Darüber hinaus ist ein Asylgrund grundsätzlich eine individuelle Situation, es wird aber schon nicht abgeschoben, wenn in einem Land systematisch (sehr weit interpretiert) gefoltert wird und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der abgelehnte Asylbewerber davon auch betroffen sein KÖNNTE. Siehe z.B. der mutmaßliche Leibwächter von Osama bin Ladin. In der Situation muss dann praktisch nachgewiesen werden, dass definitiv keine Folter droht, was schwerlich machbar ist, bzw. wofür dann staatliche Zusicherungen verlangt werden.

 
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