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Geschrieben von Leewja am 03.01.2019, 10:05 Uhr

ich stolpere über eine Sache, die ich heute morgen im Radio hörte...

da ging es drum, dass manche Politiker jetzt diesen recht harmlosen und "normalen" Vorfall in Amberg nutzen würden, um nach strengeren Abschiebungen zu rufen und sich das politisch zunutze zu machen.

Dabei sei das kein Grund, jemanden einer auf ihn wartenden Folterkammer oder Todesstrafe auszusetzen.

Nun kann man fleißig diskutieren, ab ann es denn ein Grund wäre, Totschalg, Mord, Vergewaltigung? Eigentlich ja nach unserem Rechtsempfinden nichts davon, denn schließlich rechtfertigt NICHTS die Folter oder Todesstrafe (das sehe ich auch so, möchte ich nur betonen. So gern ich manchem Kinderschänder oder Vergewaltiger auch weh tun würde, finde ich doch, dass das kein guter Zug an mir ist und der Rechtsstaat das auf keinen Fall darf).

Aber abgesehen davon meine eigentliche Frage:

Wenn jemandem Folter oder Todesstrafe droht in seinem Heimatland, warum wird dann sein Asylantrag abgelehnt (denn nur dann kann er ja theoretisch abgeschoben werden, oder?)?

Abgelehnte Asylbewerber, die aber im Heimatland Folter oder Tod zu erwarten haben, wieso dürfen die abgelehnt werden?

 
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