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Geschrieben von shinead am 08.05.2017, 16:53 Uhr

Ich habe eine sachliche Frage zum bedingungslosen grudneinkommen

Ich bin kein Experte, kenne aber von diversen Anhänger folgende Erläuterungen:

1. Krankenkasse: Pflichtversicherung bleibt und ist ggf. vom Grundeinkommen zu bezahlen (Sozialsatz) wenn kein sozialversicherungspflichtiger Job besteht. Besteht ein SV-pflichtiger Job, übernimmt wie heute auch der Arbeitgeber annähernd die Hälfte der Beiträge. Familienversicherung bleibt.

2. Man kann das weder für heute geleistete Sozialleistungen gewährleisten. Warum sollte es also für das BGE machbar/sinnvoll sein?

3. Unbeliebte Jobs müssten entsprechend entlohnt werden, damit wieder ein Anreiz besteht diese zu machen. Ich kenne zumindest im medizinischen Bereich so einige die für die der Beruf mehr Berufung als Arbeit ist.
Vielleicht würde sich auch der Bedarf wandeln. Vielleicht würden einige alte Menschen doch daheim gepflegt werden. Der finanzielle Druck auf die pflegenden Angehörigen wäre ja dann weg.

5. Ja. Wahrscheinlich schon. Die Konditionen würden sich aber wahrscheinlich erheblich unterscheiden.

6. Zur Finanzierung gibt es verschiedene Modelle. Von reiner Konsumsteuer (Götz Werner) bis hin zum Ulmer Transfergrenzenmodell. Die Modelle unterscheiden sich grundlegend. Um diese genau zu verstehen und die Berechnungen nachvollziehen zu können gibt es entsprechende Fachliteratur. Rein rechnerisch ist die Auszahlung eines BGE aber wohl möglich.

 
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