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Geschrieben von schnappi am 31.01.2005, 20:12 Uhr

ich glaube das Jahr fängt nicht gut an...brauche mal nen Rat

mit der Verjährung (12-Monatsfrist) beschränkt sich, glaube ich, nur auf die Abrechnung an sich, nicht auf Korrekturen. Aber frag da besser einen Anwalt zu (Rechtsschutz zahlt die Beratung). Möglich ist auch eine Anfrage auf www.recht-in.de im Forum.
Gruß
mn

 
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