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Geschrieben von shinead am 19.09.2016, 16:15 Uhr

Ich finde die Frage nicht interessant...

Beamtenstatus ist ja kein Bürgerrecht.

Aktives Wahlrecht wird m.E. nur zeitlich befristet eingeschränkt (z.B. nach der Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung).
Auch das passive Wahlrecht wird, wenn überhaupt, nur befristet eingeschränkt.

 
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