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Geschrieben von afri2019 am 06.11.2018, 13:26 Uhr

Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern?

Hallo,

ich habe mich dazu bereit erklärt die Urlaubsbetreuung für einen Blindenführhund und eine Katze zu übernehmen. Die beiden wären zwei Wochen bei mir und da so ein Blindenführhund sehr viel Geld kostet wollte ich fragen wie ich mich vertraglich absichern muss wenn im Fall des Falles etwas passieren sollte. Hund läuft weg, Unfall, Beißerei usw.

Ich mache das nicht beruflich sondern es ist eine lockere Bekanntschaft zur Hundehalterin. Sie würde mir das Futter zu mir schicken und hat mich gefragt was ich für eine Aufwandsentschädigung nehmen würde und ob ich überhaupt eine nehme. Ich kenne mich da überhaupt nicht aus was man dafür nimmt. Ich habe selber eine Hausrat und Haftpflichtversicherung auch schon allein wegen meiner Kinder.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

 
4 Antworten:

Re: Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern?

Antwort von wolke76 am 06.11.2018, 14:08 Uhr

Ich denke (weiß es aber nicht genau), für Schäden, die der Hund anrichtet, haftet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Hundehalterin.

Wenn DU versehentlich dem Tier was tust, dann dürfte DEINE Haftpflicht einspringen.

Da du es nur als Gefälligkeit machst, wird niemand von gewerbsmäßiger Hundebetreuung ausgehen. Ob in diesem Falle eine Aufwandsentschädigung den Sachverhalt ändert, weiß ich nicht.

Ich würde bei der Versicherung nachfragen - am besten mit Gesprächsprotokoll bzw. komplett schriftlich / per Mail, damit du im Fall der Fälle etwas in der Hand hast.

LG

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Re: Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern?

Antwort von Maroulein am 06.11.2018, 14:20 Uhr

Wenn denn die Versicherung den Hund als Objekt betrachtet und ihm etwas zustößt weil du z.b.unachtsam warst dann zahlt deine Haftpflicht trotzdem nicht,da es beider Betreuung um eine Gefälligkeit geht-in dem Fall sind die raus-wir hatten das beim Umzug,einem Bekannten ist unser arg teurer Herd beim Tragen runter gefallen,da er uns geholfen hat haben sie nicht gezahlt,die Zahlen nur wenn man bei normalem Umgang im Haushalt etwas bei anderen Kaputt macht,bzw wenn dir von deinem Besuch etwas runterfällt.

Ich würde die Versicherung selber fragen,oder ihr setzt einen Vertrag mit Haftungsausschluss auf, schließlich müssten sie sich sonst um eine Tierpension bemühen ie dann richtig kostet,es wäre ja nicht fair wenn Du dann auf irgendwelchen Kosten sitzt nur weil du ihnen helfen wolltest.

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Re: Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern?

Antwort von ConMaCa am 06.11.2018, 15:37 Uhr

Es gibt Versicherungen die auch Gefälligkeitshandlungen abdecken in der Haftpflicht. Guck doch einfach in Deine Police oder frag bei Deinem Versicherungsfachmann nach ob das bei Dir der Fall ist.

LG Conmaca

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Re: Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern?

Antwort von Lusiana am 06.11.2018, 18:59 Uhr

So ein Blindenführhund kostet ja sehr viel, bis ca. 30.000 Euro. Vielleicht weiß die Krankenkasse wie mit dem Hund umgegangen werden muss, wenn die Halterung sich nicht persönlich um den Hund kümmern kann, ich denke das ist bestimmt vertraglich geregelt. Meine erste Anlaufstelle wäre auch eher die frühere Ausbilderin des Hundes. Die bietet doch bestimmt Urlaubsbetreuung an.

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