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Geschrieben von IngeA am 12.03.2017, 11:56 Uhr

Hui, die Niederländer fahren aber auf.

Der Präsenzdienst ist nicht primär das Problem des schwedischen Staates sondern des Bürgers der die doppelte Staatsbürgerschaft hat. Der muss das organisieren. Die Staaten können das mit Abmachungen vereinfachen, letztendlich bleibt es aber das Problem des Bürgers mit der doppelten Staatsbürgerschaft.

Und ich verstehe immer noch nicht, warum die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft die türkischen Wahlveranstaltungen hier verhindern sollte. Dann geben alle Türken ihren deutschen Pass ab, leben oder arbeiten aber trotzdem hier und haben trotzdem türkisches Wahlrecht.

Die Frage ist sowieso, wie viele wahlberechtigte Menschen mit deutsch/ türkischer Staatsbürgerschaft es hier gibt:

"Seit dem 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder türkischer Staatsangehöriger die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, wenn wenigstens ein Elternteil sich seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat (§ 4 Abs. 3 StAG). Eine Einbürgerung erübrigt sich bei diesen (anders als bei den vor dem 1. Januar 2000 geborenen) Kindern. Jedoch müssen sich diese Kinder, wenn sie volljährig geworden sind, spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben wollen (Optionsmodell). Optieren sie für die türkische Staatsangehörigkeit oder geben sie keine Erklärung ab, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Optieren sie für die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit nachweisen, sonst verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls (§ 29 StAG). Türkische Kinder, die am 1. Januar 2000 noch keine zehn Jahre alt waren und bei denen zum Zeitpunkt ihrer Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG vorlagen, konnten bis 31. Dezember 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben (§ 40b StAG). Wer gemäß dieser Übergangsregelung eingebürgert wurde, fällt ebenso unter die Optionsregelung, kann also die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem 23. Geburtstag wieder verlieren."

Es handelt bei der in Frage kommenden Gruppe also entweder um Menschen unter 23 Jahren oder Menschen die illegal beide Staatsbürgerschaften haben. Ich bezweifle dass das wirklich so eine Menge ist die sich den deutschen Ausweis holt und danach heimlich wieder den türkischen.

LG Inge

 
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