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Geschrieben von Milia80 am 16.01.2018, 22:50 Uhr

Hubbeldubbel wen betrifft das denn?

dich?

Natürlich hat es zwei Seiten, das weiß man vorher und eine ist eben dass man nicht Streiken darf und das finde ich ok.
Es steht einem frei den Beruf zu wechseln.
Und wie will man das sonst handhaben? Lehrer dürfen streiken (was ist mir der Schulpflicht?) ? Polizisten nicht? Richter ja, Feuerwehr nein?!
Dagegen steht ein sicherer Arbeitsplatz der einem über Jahre!! erhalten bleibt trotz großzügig genommener Auszeiten.

Ich kenne ja diverse Beamte u.a. bei der Feuerwehr, Finanzamt, und auch Lehrer und ich kenne keinen der zwangsversetzt worden ist.
Scheint also nicht so wahnsinnig oft zu passieren und auch in anderen Firmen kann es Vorkommen dass der Standort gewechselt wird.

 
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