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von Leena  am 02.12.2011, 9:14 Uhr

Hm

...stimmt, an die studierenden Kinder mit Zuverdienst habe ich spontan gar nicht gedacht. Allerdings - auf den Anlagen Kinder geht es insoweit eigentlich nur sehr selten um studierende Kinder, die Regel sind da Kinder in Ausbildung, die eine entsprechende Ausbildungsvergütung bekommen, und dann eben im 2./3. Lehrjahr doch zu viel verdienen...

Ansonsten - den Grundsatz der Steuergerechtigkeit gibt es schon, grundsätzlich! ;-)

 
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