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Geschrieben von Sammy321 am 24.01.2006, 15:35 Uhr

hilfe!

Hallo!
Wenn die Wohnung dem Amt nicht zusagt, bekommst du trotzdem dein Geld, nur der Mietanteil der zuhoch ist must du aus eigener Tasche zahlen.
LG
Sammy321

 
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