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Geschrieben von honeydip82 am 24.01.2006, 14:29 Uhr

hilfe!

hallo leute, ich hoff dass vielleicht jemand von euch mir helfen kann. also ich bekomme im moment mutterschaftsgeld...habe aber arbeitslosengeld 2 beantragt( noch nicht bewilligt). mein wohnungsmietvertrag läuft im april aus. habe die ganze zeit alleine gewohnt, will aber jetzt mit meinem freund zusammenziehn. da mein bescheid ja noch nicht bewilligt wurde ich aber schon eine neue wohnung in aussicht hätte, kann ich den neuen mietvertrag schon unterschreiben? ich muss ja zum april raus und die neue vermieterin will ja dass ich den mietvertrag bald unterschreibe. das amt will jetzt aber zur weiteren bearbeitung ein lebenslauf und bewerberprofil von mir... warum denn? ich bin doch dann eh erst mal nicht für den arbeitsmarkt verfügbar nach der geburt. kann ich da den neuen mietvertrag schon unterschreiben? 2Zimmer küche bad (70m² 600 euro warm).
oh und noch eine frage... in meiner alten wohnung habe ich für die küche 500 euro dem vormieter bezahlt. da gehört doch die küche dann mir. der vermieter hat aber gesagt, dass sie ihm gehört. im vertrag steht aber wenn der mieter ein berechtigtes interesse an dem objekt hat, muss der vermieter eine entschädigung bezahlen oder dafür aufkommen. sorry dass ich so viel frage hoff mir kann jemand helfen.

 
6 Antworten:

Re: hilfe!

Antwort von cats_mone am 24.01.2006, 14:44 Uhr

wenn Du dem Vormieter 500 Euro Abstand für die Küche bezahlt hast ist sie auch Deine, es sei denn die Küche gehörte dem Vormieter gar nicht sondern ist Teil der Wohnung( das würde im Vertrag stehen) und der hat dich gelinkt.
Nen neuen Mietvertrag kannst Du schon unterschreiben nur ist die Frage ob ie Wohnung für Dich, Dein Kind und deinen Freund auch nicht zu groß ist, das Amt gibt nämlich ne bestimmte Größe vor.
Außerdem ändern sich ja mit dem Zusammenziehen auch die Bedingungen für den ALG2 Antrag, das solltest Du auch brücksichtigen also am besten mal mit dem Amt Rücksprache halten.

LG Monique

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Nachtrag

Antwort von cats_mone am 24.01.2006, 14:51 Uhr

ich les grad 2 Zimmer 70 Qm. Ist das für 3 Personen nicht ein bisschen wenig(meine 2 Zimmer).Ich meine ,wo schlaft Ihr und wo Euer Kind? Und wohnen will man ja auch irgendwo. Ich kenne das mit dem in WZ schlafen von meiner Schwester, ist nicht besonders praktisch.
Gibt es bei Euch nur schwer 3 Raumwohnungen?
Wir haben 2 2/2 Zimmer also 4 Räume bei 70Qm. Eins Kinderzimmer, eins Büro,
Schlafzimmer und Wohnzimmer. Wir zahlen mit 120Qm Mietergarten 430 Eur und mit Heizung kommen wir auf nicht ganz 500 Euro.
Ich denke mal da gibt es regionale Unterschiede.

LG Monique

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Re: hilfe!

Antwort von waterman am 24.01.2006, 15:00 Uhr

uU ans Vermieterpfandrecht denken!

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Re: hilfe!

Antwort von honeydip82 am 24.01.2006, 15:02 Uhr

also im vertrag steht nur die anzahl der räume 1 küche 1 bad 1 wohnzimmer 1 schlafzimmer aber nix mit küchenzeile.

also mein freund würde ja miteinziehn. er ist allerdings amerikaner und sein lohn variiert monatlich aber 600 euro bekommt er fast immer. trotzdem würd ich gerne mal wiessen, wie das berechnet wird beim amt. wir sind ja dann 3 personen. und soweit ich weiss sind 75m² für 3 personen geeignet. ich hab ja auch diese wohnungsbescheinigung für die neue wohnung von der neuen vermieterin. aber was ich wissen, falls das amt die miete nicht bezahlt, bekomme ich dann gar nix von denen oder was? andres problem ist, mein freund ist ja amerikaner und arbetet in der kaserne (nicht bei der army) die haben ja nicht so die papiere wie wir sie haben.

oh und noch was hab ja mutterschaftsgeld beantragt, wann wird das immer ausgezhalt? auch am ende vom monat?

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Re: hilfe!

Antwort von honeydip82 am 24.01.2006, 15:05 Uhr

und was bedeutet das?

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Re: hilfe!

Antwort von Sammy321 am 24.01.2006, 15:35 Uhr

Hallo!
Wenn die Wohnung dem Amt nicht zusagt, bekommst du trotzdem dein Geld, nur der Mietanteil der zuhoch ist must du aus eigener Tasche zahlen.
LG
Sammy321

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