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von FrauKrause  am 11.12.2011, 10:29 Uhr

Hier: Hab was Schickes gefunden: Du kannst den Installateur selbst beauftragen

und die Kosten mit der MIete verrechnen. Hier einige Tips und auch Urteile:

Was tun, wenn die Heizung nicht funktioniert?

Wenn Heizkörper oder Öfen nicht warm werden, muss der Vermieter informiert werden, damit er den Mangel schnell beheben kann. Unternimmt der Vermieter nichts, kann ihm eine letzte Frist gesetzt werden. Danach hat der Mieter das Recht, den Installateur selbst zu beauftragen. Falls die Kosten vom Vermieter nicht direkt übernommen werden, können sie mit den nächsten Mietzahlungen verrechnet werden. Insbesondere wenn die Heizung am Wochenende ausfällt und der Vermieter nicht erreichbar ist, kann der Mieter auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter den Heizungsinstallateur kommen lassen (Amtsgericht Münster, Urteil v. 30.09.2009, Az. 4 C 2725/09)
Wann ist eine Mietminderung möglich?

Eine Mietminderung ist ab dem ersten Tag des Heizungsdefekts möglich. Allerdings nur, wenn der Vermieter sofort über den Mangel informiert wurde und damit die Möglichkeit hat, den Defekt schnell zu beheben. Die Höhe der Kürzung hängt davon ab, wie schwerwiegend der Mangel ist. Ist die Wohnung durch einen totalen Heizungsausfall bei eisigen Minusgraden nicht mehr bewohnbar, kann die Miete unter Umständen bis zu 100 Prozent gemindert werden (Landgericht Berlin, Urteil v. 20.10.1992, Az. 65 S 70/92 und Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.05.1975, Az. 7 O 80/74). Muss zum Zuheizen ein Elektroheizlüfter besorgt werden, können Mieter die Leihkosten und den erhöhten Stromverbrauch als Schadensersatz geltend machen. Ein längerer Heizungsausfall im Oktober kann zu einer Mietminderung von z.B. 20% berechtigen (Amtsgericht Spandau, Urteil v. 19.05.1981, Az. 3 C 209/81).

LG fk

 
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