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Geschrieben von titu am 12.08.2005, 20:53 Uhr

heute bräucht ich mal hilfe ;o(

Also habe heute eine forderung eines INKASSO unternehmens im briefkasten
(bzw. meine mutter in ihrem meinem heim vor 6 jahren!)

Sie verlangen im auftrag von Quelle 154 euro +100 euro ca. inkasso gebühren.
Und nun haltet euch fest.....
vom JANUAR 2000!?!?!
Auslagen mahnkosten quelle belaufen sich auf 0,00 euro....(logisch...hab auch nie was bekommen)

So nun aber.... ich habe keine offene rechnung bei Quelle!!!
Ich habe im November 99 ne waschmaschine dort bestellt und bezahlt...punkt!

Und nun? Wie komm ich da raus?
Wie kann ich beweisen das die maschine bezahlt wurde?(war ratenzahlung)
Habe keinerlei belege da....geschweige denn die waschmaschine!

Darf quelle 5 jahre später OHNE mahnungen ein inkassounternehmen beauftragen?
Darf besagtes Inkasso 100 euro zins+gebühren in rechnung stellen???
Kann ich 5 jahre später von einem nichtmehr existierendem konto, auszüge die die zahlungen belegen bekommen??
Ich bin grad echt platt und eigentlich fest überzeugt die maschine bezahlt zu haben!!!
Und nun??
Danke und Gruss Tina

 
15 Antworten:

Re: heute bräucht ich mal hilfe ;o(

Antwort von jessi1974 am 12.08.2005, 20:59 Uhr

hi,

hast du das geld von deinem konto abgehen lassen? dann könntest du evtl dir von deiner bank kontoauszüge (gegen gebühr natürlich*g*) ausdrucken lassen

lg jessi

p.s:quelle ist sowieso sehr schlecht geworden mit liefern u bezahlung,sagen auch viele aus meinem bekanntenkreis

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Re: heute bräucht ich mal hilfe ;o(

Antwort von mamafürvier am 12.08.2005, 21:02 Uhr

Hallöchen Tina!
Ich hoffe hier keine falschen Angaben zu machen... aber so seh ich das:

100 Euro ist zwar ne menge Geld aber als Gebühren für 5 Jahre zu wenig - also denke ich, daß da etwas nicht stimmt.
Quelle stellte keine Mahngebühren in Rechnung - also wurde nie gemahnt.
Erst MÜSSEN Mahnungen kommen bevor ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden kann.

Du mußt auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ohne nimmtst du das Verfahren an.

Geh mal auf:
www.anwalt.de

Ich wünsch dir viel Erfolg beim Widerspruch.

lieben Gruß, Kerstin

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ja so denke ich auch

Antwort von titu am 12.08.2005, 21:07 Uhr

habe ja nie ne mahnung erhalten, also in 5 jahren nicht!
Ich habe keine ahnung wie ich mich da *verteidigen* kann...
zinsen für 5 jahre verlangen?
Wieso? Selbst wenn 5 euro offen wären hätte ich sie ja schon lang bezahlen können spätestens beim eintreffen einer zahlungserinnerung.
Hmm sind 5 jahre nicht zu heftig??
Gruss Tina

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Sofort Widerspruch

Antwort von Karl-Heinz am 12.08.2005, 21:17 Uhr

Zurückschreiben Verjährungsfrist überschritten, endete 31.12.2002
Also keine Chance.

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Karl-Heinz sicher?

Antwort von titu am 12.08.2005, 21:22 Uhr

genau das suche ich eben überall.

Mein problem ist eben das ich die kontoauszüge vom jahr 2000 nicht habe und auch das konto nicht mehr existiert.

Würde mich massig beruhigen nun zu wissen das bis auf den letzten cent alles bezahlt ist.

Sollten tatsächlich eine summex beispiel 5 euro offen sein..
diese kosten NIE angemahnt worden sein (siehe mahnkosten posten euro 0,00)
Ist die begleichung der 5 euro gerechtfertigt?
Oder entfallen dann inkassokosten???
Was könnte ich besagtem unternehmen um die ohren hauen??
Was ich so im inet lese ängstigt mich nun etwas scheinbar besitzt quelle sehr gewitzte anwälte!
Bei mir haben sich jedoch nur ikassobüro xy gemeldet

Also wiederspruch an inkasso??
Quelle hat ja NIE was gefordert!??

Bin ganz wirr weil eben gerade meine mutter anrief und mir davon erzählte.Sprich ich habe sie gebeten das schreiben vorzulesen selbst hab ichs noch nicht gesehen ;o(
Gruss Tina

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Steht im Gesetz, sind aber 3 Jahre

Antwort von Karl-Heinz am 12.08.2005, 21:47 Uhr

Habe eine kaufm. Ausbildung.
Sofern kein gerichtl. Mahnverfahren angestrebt wurde, findet auch keine Unterbrechung der Verjährung ein. Ein kaufm. Mahnverfahren ist nicht mehr nötig.

BGB § 195
Verjährungsfrist 3 Jahre

Ich hab im RUB das mit den 2 Maschinen gelesen, typisch Quelle, darum bestell ich nichts mehr dort.

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Re: Steht im Gesetz, sind aber 3 Jahre

Antwort von titu am 12.08.2005, 21:58 Uhr

ja das war ein riesen theater, nur ne kostenpflichtige rufnummer und keiner wollte glauben das 2 maschinen geleifert wurden, die eine sagte noch am telefon: Freu dich doch dann hast 2 zu preis von einer!?!

naja werd den montag abwarten das inkasso ganz freundlich anfragen und dann schriftlich wiederspruch einlegen... werd mal nach einigen paragrafen ausschau halten....
5 jahre!!wahnsinn *g*
Danke dir ;o)
Gruss Tina

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Sofort

Antwort von Karl-Heinz am 12.08.2005, 22:03 Uhr

Sofort, als möglich ohne Schuldhaften Verzögerung. Bitte gleich morgen Einspruch einlegen. Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

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Re: Sofort

Antwort von titu am 12.08.2005, 22:16 Uhr

einfach mir verjährung begründen?
Oder mit komplettpaket??
1) Keine mahnungen in 5 jahren
2) welche rechnung soll das sein
3) 2000 schon lange verjährt.....

Die können mich doch nicht vor gericht zerren mit sowas?
Daaaanke dir vielmals für die hilfe

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Re: Sofort

Antwort von Karl-Heinz am 12.08.2005, 23:47 Uhr

Hauptgrund Verjährung, aber mit dem Hinweis auf 2 gelieferte Maschinen und von dir bezahlte Rechnung

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noch ein Tipp...

Antwort von susi&yannick am 13.08.2005, 13:04 Uhr

ruf doch mal bei Quelle an.
Kann doch auch sein, daß du einem Betrüger aufgesessen bist. So ziemlich jeder hat ja mal bei Quelle bestellt und da schickt jetzt vielleicht jemand Mahnungen raus und will sich mal eben 100 € verdienen? Auf jeden Fall auch mal bei der Verbraucherzentrale melden.

Viel Erfolg Susanne

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Verjährt!

Antwort von tinai am 13.08.2005, 13:05 Uhr

Widersprich ohne Angaben von Gründen!

Das ist verjährt. Die Verjährung wird nur durch Mahnung unterbrochen.

Gruß Tina

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Re: Verjährt!

Antwort von Martin am 13.08.2005, 13:07 Uhr

Hallo,

wenn Du Verjährung in Anspruch nehmen willst, musst Du es ausdrücklich sagen, sonst kann trotz "Verjährung" ein Urteil erwirkt werden.

Grüße, Martin

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Re: Karl-Heinz sicher?

Antwort von teichlein am 13.08.2005, 16:45 Uhr

Aber die haben schon den Gegenstand den du angeblich gekauft hast in dem schreiben vermerkt...?Ich mein,oder war die Rechnung konkret für die Waschmaschine?

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Re: Verjährt!

Antwort von helenasmum am 14.08.2005, 21:33 Uhr

Hallo!

Hatte das auch schon mal. Für einen Betrag von ca 50 Euro mußte ich insgesamt 100 Euro zahlen. Glaub auch bei Quelle. Das Schreiben von der Inkassostelle kam 1,5 Jahre später.

Wusste garnicht mehr was das war. Mußte aber dann bei Quelle anrufen und fragen, weil das Inkassounternehmen keine Unterlagen dafür hatte.
Es waren Babyklamotten. Tja, kurz nach der Geburt ging das wahrscheinlich im Stillzheimer unter. Hab auch nie ne Mahnung bekommen, was aber daran liegen konnte, das wir im alten Haus jemand hatten, der die Post aus dem Briefkasten geklaut hat(Beweis das mal).
OK, nachdem ich wusste was es war und es durchaus möglich gewesen ist,das die Rechnung untergegangen ist, hab ich halt gelöhnt. Aber trotzdem, hats 1,5 Jahre gedauert. ABER nach 5 Jahren zu kommen ist ja WAHNSINN!
Aber wie gesagt, Du mußt bei Quelle anrufen, damit die Dir sagen können, was es war.

LG
Claudia

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