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von Leena  am 03.11.2018, 9:49 Uhr

Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Um die Hessische Landesverfassung ändern zu können, müssen zwei Anforderungen erfüllt werden: Zuerst muss der Landtag die Änderung mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen. Dann folgt der zweite Schritt: eine Volksabstimmung. Nur wenn das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, kann diese auch in Kraft treten.

Schau mal in Art. 123 des hessischen Verfassung.

Da können die Enten und Erpel nichts dafür. :-)

 
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