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Geschrieben von DK-Ursel am 21.05.2014, 12:34 Uhr

Hej Reni

Danke für die Erluterungen.

Bei Klassenfahrt gehe ich eben von einem kurzbefristeten Austausch aus, Austasch heißt für mich eben auch, daß man die Kinder wechselt - sichern icht gleichzeitig, aber eben inabsehbaren Zeitabständen.

Aberwie auch immer:
Wer Kinder hat/aufnimmt, weiß, daß die tollsten Sachen passieren, ein kaputtes Bett gehört da zu den kleineren Übeln.
Und wenn das nicht mal wegen wilden Hopsens zusammenbricht, sondern nur, weil ein Kind drauf sitzt, dann ist wohl dasKind nicht schuldig...
Soviel muß ein Bett ja überal aushalten, sonst erfüllt es seinen Zweck, daß sich jemand reinlegt und mit seinem Gewicht also beschwert, ja in keinster Weise.

Ich würde die Forderung also freundlich abwehren, wenn die Leute wirklich hartnäckig (in meinen Augen frech) sind, dann wäre die Versicherung dran.

Irgendwie ist mir jedenfalls der Schaden nicht schlüssig - was ganz anderes wäre es eben, wenn die Kinder in irgendeiner mutwilligen Form etwas zerstört haben!

Gruß Ursel, DK

 
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