Geschrieben von mama81 am 10.02.2005, 18:25 Uhr |
Hartz IV gemeinsame Whg. mit Eltern
Hallo,
wollte mal fragen wie das ist, wenn man Hartz IV beantragen will bzw. muss und mit den Eltern in einer Wohnung lebt. Müssen die dann auch ihr Einkommen angeben? Ich meine ich hätte so im Hinterkopf, dass das was mit der ersten Ausbildung zu tun hat. Ob die abgeschlossen ist oder nicht. Ausbildung ist bereits abgeschlossen bis März gibt es noch ALG, danach müsste dann ALG II beantragt werden.
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Vielen Dank.
Re: Hartz IV gemeinsame Whg. mit Eltern
Antwort von Anna´s und Emilia´s Mama am 10.02.2005, 21:42 Uhr
Also,im Haus meiner Eltern lebt ein Mann auch noch bei seinen Eltern und der bekommt ALG2.
Er ist 26 und bildet seine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Er hatte zwar das Einkommen seiner Eltern angegeben aber die Sachbearbeiterin meinte zu ihm das er seine Eltern gar nicht hätte angeben müssen,eben wegen dieser Bedarfsgemeinschaft.Er sollte dann nur noch eine Erklärung seiner Eltern abgeben das sie ihn nicht finanziell unterstützen.Das sie es doch tun,hat ja das Arbeitsamt nicht zu interessieren.
Bildest du mit 23 Jahren nicht auch deine eigene Bedarfsgemeinschaft ?
Also ich glaube schon das du Geld bekommst,du hast deine Ausbildung beendet und deinem Namen nach zu urteilen bist du schon 23.
Frag doch mal beim Arbeitsamt nach,wenn du Glück hast weiß vielleicht jemand von denen bescheid.
Liebe Grüße
Franziska