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Geschrieben von mathat48 am 09.09.2013, 18:52 Uhr

Halbweisenrente

Die Tochter war 12 Jahre alt, wo meine Frau verstorben ist. Ich habe die Tochter großgezogen, bis Sie 18 wurde, von da ab hat Sie mit eigene Partner gelebt. Jetzt, nach 15 Jahren verlangt Sie von mir ihre Halbweisenrente. Ich denke, als verbliebene Elternteil musste ich diese Art Rente auch zum überleben verbrauchen. Irre ich mich? Hat Sie irgend ein Recht von mir das Geld zu fordern??

 
6 Antworten:

die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht?

Antwort von Keksraupe am 09.09.2013, 18:54 Uhr

die hättest du ihr geben müssen...

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Re: die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht?

Antwort von Christine70 am 09.09.2013, 19:07 Uhr

ja genau, die halbwaisenrente steht dem kind zu. sie ist im recht.

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Re: die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht?

Antwort von Erzangie am 09.09.2013, 19:58 Uhr

Nach ihrem 18. wird ER sie nicht mehr bekommen haben.

Zumindest laut dem Rentenbescheid meiner Tochter ist die Halbwaisenrente nur bis 18 bewilligt, danach wird sie diese selbst beantragen müssen, sofern sie sich noch in Ausbildung befindet. Beim AP wird das ähnlich gewesen sein. Und ja, bis dahin(solange das Kind in seinem Haushalt lebt) hat er das Recht, diese für das Kind zu verbrauchen.

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So wie bei Erzangie war es bei mir damals auch..

Antwort von Fru am 09.09.2013, 20:11 Uhr

mit 18 mußte sie "neu" beantragt werden und kam direkt auf mein Konto

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Re: So wie bei Erzangie war es bei mir damals auch..

Antwort von Maximum am 09.09.2013, 21:11 Uhr

und selbst wenn er sie bekommen hat dann steht sie dem Mädel nur voll zu wenn sie offiziell wo anders wohnt,also umgemeldet ist.Denn diese Rente ist auch für Miet-und Nebenkosten gedacht.War sie noch dort gemeldet kann sie nur einen Teil einklagen wenn das überhaupt noch möglich ist nach der langen Zeit.

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davon bin ich ausgegangen da der ap schrieb sie wohnte mit partner

Antwort von Keksraupe am 10.09.2013, 4:46 Uhr

dann meldet man sich für gewöhnlich auch um

Ich weiss dass meine Mutter z.B. Mein Kindergeld als ich 18 war beantragt hatobwohl ich nicht bei ihr wohnte, und sie bekam es sogar! Ich musste es dann per Anwalt einfordern und bekam es erst nach Monaten endlich nachgezahlt.

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