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Geschrieben von Ebba am 23.05.2011, 16:17 Uhr

habt ihr euch...

Nein, wir haben diesbezüglich nichts geregelt. Es erscheint mir auch relativ schwierig schon jetzt zu wissen, was im Falle eines Falles das Richtige für unsere Tochter wäre. Ich bin mir aber sicher, dass viele Anverwandte sich aufgerufen fühlen würden sich um das Wohlergehen unserer Tochter (13 J.) zu kümmern. Und solange meine Eltern noch leben, bin ich mir ganz sicher, dass sie sich um unsere Tochter kümmern und sie bei sich aufnehmen würden bzw. zu ihr ziehen würden.
Genauso würde ich mich um die Kinder meiner 3 besten Freundinnen, Cousinen und Schwägerinnen kümmern ( Geschwister habe ich keine).
Was ihr machen könnt ist eine schriftliche Regelung für den Todesfall dahingehend zu treffen, dass ihr Euch wünscht, dass die Kinder bei xy leben sollen. Ihr müsstet diese dann zu Eurem Testament legen bzw. die Regelung im Testament selbst treffen. Rechtswirksam ist das aber nicht, das JA würde trotzdem prüfen, ob die Regelung dem Wohl der Kinder entspricht.
Das macht aber nur Sinn, wenn auch mit XY geklärt ist, ob diese bereit sind die Kinder aufzunehmen.

 
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