Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Silvia3 am 17.05.2021, 8:54 Uhr

Habe es klären können

Das Gesetz über kurzfristige Beschäftigungen wurde am 7.5. Mai geändert. Man kann nun 102 Arbeitstage sozialabgabenfrei arbeiten, ohne Verdiensthöchstgrenze. Dies gilt nicht nur in der Zeit zwischen Schule und Studium (wie ich fälschlicherweise angenommen hatte), sondern für alle Arbeitnehmer.

Diese Regelung passt genau für ihre Bedürfnisse, und das wird sie dem AG nachher vorschlagen.

Silvia

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.