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Geschrieben von Gucci75 am 01.03.2017, 19:57 Uhr

@ Gucci

Man kann eine Klinik für unpassend halten und die Reha in der bewilligten Klinik ablehnen.
Man kann eine Klinik für unpassend halten und um Umweisung bitten.
Ablehnung und Umweisung sind zweierlei.

 
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