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Geschrieben von Foxl am 28.11.2009, 13:51 Uhr

Gesetzliche Krankenversicherung

Hi,

es richtet sich nach dem Höchstverdienenden (glaube netto) wenn man verheiratet ist. Wenn das nicht der Fall ist, ist das Kind familienversichert, wenn sie in der GKV ist.
VG
Elke

 
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