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Geschrieben von Schwoba-Papa am 11.11.2005, 13:11 Uhr

Geschwister wegen Inzests verurteilt

Das Leipziger Amtsgericht hat ein Geschwisterpaar aus Zwenkau des Inzests schuldig gesprochen. Der 28-jährige Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Für ihn ist es bereits die dritte Verurteilung wegen Beischlafs mit seiner sieben Jahre jüngeren Schwester. Die Frau wird ein Jahr lang vom Jugendamt betreut.

Die beiden Geschwister haben vier gemeinsame Kinder. Im ersten Prozess war der Bruder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im nächsten Verfahren nach der Geburt des zweiten Kindes erhielt er eine elfmonatige Haftstrafe, die er derzeit absitzt. Die Schwester war damals wegen ihrer Minderjährigkeit straffrei ausgegangen. Um die Zeugung der beiden jüngsten Töchter im Alter von sieben und 19 Monaten ging es im aktuellen Prozess.

Das Urteil des Leipziger Amtsgerichts zieht möglicherweise weite Kreise.
Verteidigung will Grundsatzurteil erreichen
Der nunmehr dritte Prozess gegen das Paar fand am Donnerstag teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bereits vor Beginn des Verfahrens hatte der Verteidiger des Mannes angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches, der Beischlaf unter Verwandten unter Strafe stellt, greife in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und auf freie Gestaltung des Familienlebens ein. Vor allem müsse die Strafandrohung aus dem Gesetz gestrichen werden, wenn Geschwister einvernehmlich Sex miteinander hätten. Der freiwillige Beischlaf zwischen Verwandten sei lediglich ein gesellschaftliches Tabu, wie es vor Jahren auch die Homosexualität noch gewesen sei.

Die beiden Geschwister waren nicht gemeinsam aufgewachsen. Der Junge war mit vier Jahren von einer anderen Familie in Potsdam adoptiert worden. Bruder und Schwester lernten sich erst im Jahre 2000 kennen. Kurze Zeit nach der Familienzusammenführung starb die leibliche Mutter der beiden. Das erste gemeinsame Kind mit dem Bruder bekam die junge Frau mit 17 Jahren.

Grüßle

 
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