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Geschrieben von Jo2003 am 07.01.2006, 18:48 Uhr

Gericht / Staatsanwaltschaft

Wenn man etwas "kriminelles" (Kleinigkeiten, z. B. Ebaybetrug im kleinen Rahmen, Schwarzfahren, etwas geklaut hat...) und dann "erwischt" wird, wer entscheidet über eine evtl. Geldstrafe? Der Staatsanwalt oder das Gericht - oder entscheidet der Staatsanwalt, ob es vor ein Gericht geht??? Kann ein Staatsanwalt einfach eine Geldstrafe "verhängen" ohne das die Strafe vom Gericht entschieden wurde? Können beschlagnamte z. B. Handys mit wirklich einem gehören eingehalten werden? Wer entscheidet so was?

 
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