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Geschrieben von marit am 13.01.2005, 13:16 Uhr

Genau das ist es!!!

Nein das stimmt so nicht. Natürlich hat ein Kind (!) ein Recht darauf, etwaige Zweifel an der Abstammung von seinen Eltern zu beheben. Hier geht es aber nicht um die Wünsche des Kindes, sondern um die des Vaters. Das ist doch nun genauso falsch, wenn nun auf einmal der Vater vorschiebt, vor allem im Interesse des Kindes zu handeln. Es kann mir keiner erzählen, daß ein Kind, das zuvor einen liebenden Vater hatte, nicht einen Schaden davonträgt, wenn sich dieser Vater nun emotional von ihm abwendet, weil es ja nun nur noch das Blag von dem "Stecher" ist, für das man nicht zahlen will. Ich finde einfach, daß es nur gewisse Zeitfenster gibt, in denen solche Fragen geklärt werden können. Entweder im ersten Jahr nach der Geburt oder aber, wenn das Kind aus dem Gröbsten raus ist. Falls das nicht möglich ist, weil das Verhältnis zwischen den ehemaligen Partnern so zerrütten ist, daß nix mehr geht, dann muß man so etwas unbedingt im Rahmen eine ausführlichen therapeutischen Begleitung (zumindest fürs Kind) machen. Und dieses Erfordernis (!) verträgt sich nun einmal nicht mit einem heimlichen Test.

 
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