Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mamaj am 12.08.2014, 14:44 Uhr

Gefunden bei mieterbund.de

Wir geben Kleinreparaturen, die wir nicht selbst vornehmen können, beim Vermieter in Auftrag, er kümmert sich drum (oder sagt mir wen wir beauftragen können) und am Ende des Jahres stellt er uns den Betrag in Rechnung, der niedriger ist als (bei uns laut Vertrag) 150€.
Alles darüber muss er selbst tragen.
Einzelrechnungen dürfen laut unserem Mietvertrag aber nur eine max. Höhe von 75€ haben.

Grundsätzlich machen wir vieles selbst, das ein oder andere, was er reparieren lassen hat, hat er uns bisher nicht in Rechnung gestellt.

Ich verstehe es so:
Bei euch sind es max. 300€ jährlich, die die Mieter dazuzahlen müssen, wobei die einzelnen Rechnungen, laut eurem Vertrag, 100€ nicht überschreiten dürfen.

Allerdings steht auf der Seite des Mieterbundes, das die Einzelrechnungen nur eine Höhe von 75€ haben dürfen.
Auch steht dort etwas von einer max. Gesamthöhe der Jahresrechnungen von 150-200€ oder 8 % der Jahresmiete.
....die Frage ist daher, ist die Klausel von 100€ pro Rechnung und 300€ pro Jahr in eurem Mietvertrag wirksam.



Beim Mieterbund habe ich folgendes dazu gefunden:

(dmb) Der Vermieter ist nach dem Gesetz sowohl für große als auch für kleine Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zuständig. Für Kleinreparaturen hat er aber nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, wonach der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss.
Wirksam ist eine derartige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.
- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.
- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.
- In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Unwirksam, so der Mieterbund, sind Vereinbarungen, die den Mieter verpflichten, sich an allen Reparaturen jeweils mit einem bestimmten Betrag zu beteiligen. Genauso unwirksam sind auch Vertragsklauseln, nach denen der Mieter die Reparaturarbeiten selbst in Auftrag geben muss. Das ist und bleibt immer Sache des Vermieters. Der kann bei entsprechender Vertragsgestaltung eben nur verlangen, dass der Mieter für Kleinreparaturen zahlt, mehr nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.