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Geschrieben von Benedikte am 22.12.2016, 21:23 Uhr

Gefährder sein als Abschiebegrund- never

wer eine Straftat begangen hat ist Straftäter- faktisch konkreter Straftäter

das ist was völlig anderes als theoretisch möglicher potentieller Gefährder

und das nächste ist die Durchführung der Abschiebung

es gibt Hindernisse- wie Traumatisierung, Ktankheit (derzeit gelten auch außerhalb Deutschlands erwirbene Krankheiten als abschiebehindernisse. Und je nachdem, wo Du hin abgeschoben werden sollst, kann das selbst Diabetes sein)

dann die üblichen Probleme- Identitätsfeststellung, Nationalitätenfeststellung


alles unglaublich zeitaufwändig und für hochmobile Zuwanderer echt kein Problem ( und hier sind wir wieder bei den jungen Männern)

 
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