Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Reni+Lena am 29.05.2014, 16:22 Uhr

Gartensicherung

Wir haben auch einen Pool im Garten und ich hab mich erkundigt. Es ist so, dass der poolbesitzer verpflichtet ist SEINEN garten klar und deutlich einzuzäunen und Gartentore zuzumachen. Es muss nicht zugeschlossen sein, aber zugemacht.
Klettert ein Kind über das tor oder den zaun oder betritt einfach dein Grundstück bist du aus dem Schneider.
Fehlt aber ein zaun oder eine klare EIN/Abgrenzung um dein Grundstück für das du zuständig bist und ein Kind geht in den Garten und ertrinkt im pool weil es nur die leiter raufklettern braucht oder reinfällt bist du haftbar.


Lg reni

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.