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Geschrieben von nociolla am 29.05.2014, 12:43 Uhr

Gartensicherung

Problem wir haben eine Doppelhaushälfte kommen auch sehr gut mit den
Nachbarn zurecht.

Im hinteren Teil der Gärten ist ein Zaun nur im Vorgarten gibt
es keinen finden/ fanden beide Parteien auch nicht nötig bis jetzt.
Eigentlich wollten die Nachbarn auch einen Zaun hinter ihrem Carport ziehen
damit ihre noch kleinen Kinder auch nicht alleine aus den hinteren Garten können .
Ist schon öfter passiert .
Nun haben wir jedes Jahr einen Pool im hinteren Garten Durchmesser ca 4.5 m Tiefe ca . 1,5 m .

Nun sagten sie wir sollen bitte wenn wir nicht im Garten sind die Leiter aus den Pool nehmen damit ihre Kinder wenn sie um das Haus laufen in unseren Garten nicht da hochkletter , reinfallen und ertrinken.
Da in 2 Wochen das dritte Kind kommt können sie nicht immer im Garten
nach ihnen sehen ( fast 2 und fast 4 Jahre ) .

Wir ( ich und mein Mann ) können das machen auch wenn das nervig ist , aber ich möchte nicht die Verantwortung übernehmen meine zwei sind 12 und so in ihren Leben und Pupertät beschäftig das die bestimmt nicht daran denken an einen Sonnentag aus den Pool zu kommen und bevor sie ins Haus gehen die Leiter zu entfernen und 20 Minuten später wieder anders herum .
Schon gar nicht wenn Freunde dabei sind .

Dazu ist geplant eventuell wenn der Pool mal nicht mehr ist einen festen einzubauen mit fester Leiter.
Muss ich jetzt meinen Pool in meinen Garten sichern damit den Nachbarskindern beim heimlichen rumrennen in unseren Garten nichts passiert ?
Ich möchte ja auch das nichts passiert aber ich finde sie sollten sich um den Zaun an ihren Carport kümmern dann können die Kinder nicht in unseren Garten ohne Fragen und auch nicht auf den Gehweg und Straße vor den Haus.
Und das würde sonst auch nur gehen wenn sie und wir immer die Tore abschließen aber auch das möchten wir nicht da
a) die Klingel am Haus ist und dann keiner klingeln könnte und
b) meine zwei würden das bestimmt oft vergessen .
Bin ja schon froh wenn die das Gartentor zumachen.
Die Nachbarn schließen aber auch ihre Tore nicht ab aus Grund a.

Was würdet ihr machen ?

LG
Noci

 
44 Antworten:

Re: Gartensicherung

Antwort von bärenmama1981 am 29.05.2014, 12:55 Uhr

Die genannten Gründe nennen mit der Anmerkung dass du/ihr euch bemüht aber nicht garantieren könnt und vielleicht das mit dem Carport nochmal ansprechen.

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Re: Gartensicherung

Antwort von betty71 am 29.05.2014, 13:15 Uhr

Ich finde, Du solltest den Nachbarn genau das sagen, wie Du es auch hier geschrieben hast. Ihr habt sicher die moralische Verantwortung, was Euren Pool angeht. Wenn Du also Besuch hast, musst Du schon darauf achten, dass der Pool nicht zur Todesfalle wird. Aber die Nachbarskinder sind kein Besuch und ihre Eltern haben die Verantwortung. Die einzige Alternative ist also ein Zaun, den die Nachbarn ziehen sollten. Wie das mit den Kosten aussieht, ist unterschiedlich. Hier bei uns bezahlt jeder eine bestimmte Seite.

Jedenfalls wuerde ich schnellstens mit den Nachbarn sprechen und deutlich machen, dass die Leiter sicher nur zu 50 % aus dem Wasser ist. Die anderen 50 % sind Ertrinkensrisiko. Bei mir waere nach so einer Ansage sofort der Zaun in Auftrag gegeben.

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Re: Gartensicherung

Antwort von silviag1221 am 29.05.2014, 13:19 Uhr

ich würde mich im i-net schlau lesen welche Pflichten ich habe als Pool Besitzer

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Re: Gartensicherung

Antwort von IngeA am 29.05.2014, 13:27 Uhr

Hallo,

ich würde sie bitten den Zaun zu ziehen, eben mit der Begründung, dass deine Kinder zwar schon größer sind, aber halt auch Kinder/Jugendliche und deshalb nicht zuverlässig.
Das mit der Leiter wäre halt auch für deine Kinder eine Verantwortung die man ihnen nicht aufbürden sollte. Hier geht es schließlich wirklich um Sicherheit.

LG Inge

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Re: Gartensicherung

Antwort von hypericum am 29.05.2014, 13:33 Uhr

schau mal bei euch ins Nachbarrechtsgesetz... das ist ein Landesrecht und von Bundesland zu Bundesland verschieden.
dort ist die einfriedungspflicht geregelt... auch die kostenregelung...

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Stichwort: Verkehrssicherungspflicht

Antwort von Ebba am 29.05.2014, 13:38 Uhr

Meines Erachtens solltet ihr schon im eigenen Interesse dafür sorgen, dass das Grundstück nicht von den Nachbarskindern unbemerkt betreten werden kann.

Lies mal folgenden Link durch, da ist eigentlich alles gesagt:

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm

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Das ist Quatsch... Rechtlich betrachtet muss jeder immer noch dafür sorgen, dass

Antwort von lastunicorn am 29.05.2014, 13:45 Uhr

die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wird.

Zitat: "Nach der neueren Rechtsprechung bedürfen Kleinkinder ständiger Aufsicht, so dass ein Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer in der Regel nicht mit einem Aufsichtsversagen des Aufsichtspflichtigen rechnen muss. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies keine feststehende Rechtsprechung ist. Im Einzelfall kann es daher immer noch zu einer Haftung eines Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer kommen. Selbst wenn der Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer haftpflichtversichert ist, kann es unter Umständen zu einer Haftung kommen. Nämlich in den Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens des Verkehrssicherungspflichtigen befreit ist. Seien Sie daher immer sehr umsichtig, wenn es um die Verkehrssicherungspflicht bzgl. Ihres Gartenteiches, Ihrer Regentonne oder Ihres Pools geht!"

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm

Also von "moralischer Verantwortung" etc. zu sprechen, hilft nicht weiter. Und mal ganz ehrlich: sich hinter irgendeiner juristischen Spitzfindigkeit zu verstecken ist hirnlos, denn es geht um die Gefahr, dass Kleinkinder einer realen Ertrinkungsgefahr ausgesetzt sind. Da steht der eigene persönliche Spaß eben nicht an erster Stelle, sondern eine ECHT empfundene und praktizierte Verantwortung. Selbst ein kleiner Zaun wird da nicht ausreichen, wenn er von Kindern leicht zu überklettern ist...

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Ein Zaun in Vorgarten hilft ja auch nicht

Antwort von nociolla am 29.05.2014, 14:31 Uhr

Dann gehen sie durch ihre nicht abgeschlossene Gartentür raus und 3 m weiter wieder in unsere rein.

Manchmal fahren die mit den Laufrad alleine zur Ecke ca 800 m und die Mutter merkt nicht das sie aus den Garten raus sind da sie kocht.

Und wenn sie nun Baby wickelt , stillt oder Co. halt auch nicht darum das Problem.

Ich werde noch mal sagen das wie versuchen darauf zu achten aber es nicht 100% sicher ist und ihre Kinder in unseren Garten nichts zu suchen haben.
Die Sicherheit der Kinder hat Vorrang und das ist ja nicht nur unser Pool sondern auch die Straße und der Weg auf der oft der echt große , echt aggressive Hund der 3 Gärten weiter lebenden Nachbarn ist .
Meist an der Leine , aber heute auch mal wieder ausgebucht ohne Aufsicht.

Und das gerade wenn nun Kind 3 kommt und ja auch noch min. 4&5 in Planung sind ( ja ist so ) doch der Carport Zaun mal sinnvoll wäre.

Wollen sie nur gerade nicht da wegen Kind 3 ein neues Auto und Autositz her musste und die Jährlich geplanten Geldausgaben schon verplant sind.
So das es nicht in den Familienhaushalt 2014 passt.

Aber selbst wenn ich meinen Pool extra einzäune was ich nicht einsehe würden meine Kinder diesen nicht immer schließen



LG
Noci

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Re: Stichwort: Verkehrssicherungspflicht

Antwort von Anja71 am 29.05.2014, 14:53 Uhr

Würde mit den Nachbarn auf alle Fälle nochmals reden. Die Verantwortung dafür möchte ich nicht übernehmen. Es ist euer Garten und euer Pool. Es kann wohl keiner erwarten, daß ihr bzw. deine Kinder immer die Leiter hochmachen. Wenn sie mal kurz ins Haus gehen um etwas zu holen werden sie für die 5 Minuten garantiert NICHT die Leiter hochmachen. Würde ich auch nicht.

Wenn die Nachbarn nicht bereit sind, einen Zaun zu machen, warum macht ihr nicht einen einfachen Zaun hin so das die Kinder nicht mehr zu euch können?

LG Anja

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Re: Stichwort: Verkehrssicherungspflicht

Antwort von Sakra am 29.05.2014, 15:29 Uhr

wenn die nachbarn nicht auf ihre kinder aufpassen können, dann müssen sie den zaun ziehen oder ihre kinder im haus lassen. ich würde es als nachbar mit grossen kindern nicht einsehen, für die sicherheit der nachbarskinder zu sorgen, denn ich bin nicht in der aufsichtspflicht.

finde ich wirklich viel verlangt!

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wer steht demnach in der Verantwortung....

Antwort von SchwesterRabiata am 29.05.2014, 15:42 Uhr

die Eltern, die keine Zeit haben ihre Kinder im Augen zu haben oder die Nachbarn, die ihren Pool nicht immer beaufsichtigen können?
Vor einigen Jahren kamen wir mal nach Hause und zwei von Nachbarskindern saßen freudig in unserem damaligen Pop-up-Pool, die waren damals so 4 oder so, ist schon ein paar Jahre her. Sind einfach über den ca 1,20m hohen Maschendraht Zaun geklettert. Mir war damals auch total übel bei dem Gedanken, was hätte passieren können. Die Nachbarseltern hat das gar nicht interessiert, die hatten halt ne Weile ihre Ruhe vor ihren Blagen...(sorry. so ist das da....)
Was soll man dagegen machen? Stacheldraht oben drüber? Würde man sicher auch belangt werden, wenn die Kinder sich verletzten *hust* Wachhund wär auch ne Idee, könnte genauso nach hinten los gehen, wenn der Grund und Boden gegen Nachbarskinder verteidigt.
Man könnte eine echte hohe Mauer ziehen, wer bezahlt das? der Poolbesitzer? Warum nicht die, die ihre Kinder nicht beaufsichtigen können aber in Sicherheit wissen wollen? Wer soll die Verantworung übernehmen? Der Poolbesitzer kann ja nichts für Kinder, die unerlaubt über Zäune klettern, geschweige denn für Eltern, die nicht aufpassen wollen/können?
Wo ist das Mindestmaß an Sicherheit, die gegeben sein sollte. Klar ein Vorgarten ohne Zaun mit Teich, wo wirklich schnell ein Kind mal hinlaufen kann fände ich auch super gefährlich. Da sollte man dreimal überlegen sowas anzulegen.... hier sicher ganz blöde Idee, hier gibt es im Schnitt 5-6 Kinder in der Familie wenn nicht gar mehr ;-)
aber ein Pool im umzäunten Garten, was soll man denn sonst noch machen?
Wir haben inzwischen weder Pool (dieses Jahr gibts ne Familienjahreskarte fürs Freibad um die Ecke) noch Maschendrahtzaun, sondern einen 2m hohen Sichtschutzzaun, was auch erstmal übel genommen wurde, was uns einfällt "sie auszusperren"... sie haben es (zu Recht) persönlich genommen...*hust*.

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sorry, bin gerade nicht ganz dabei... es gibt gar keinen Zaun???

Antwort von SchwesterRabiata am 29.05.2014, 15:51 Uhr

der dazwischen ist?
Hatte das irgendwie anders verstanden....
also ich denke, man sollte schon für einen gewissen Schutz Sorge tragen. Kleine Kinder kennen keine Grenzen, wenn man ihnen keinen aufzeigt. Zu sagen "ab da ist Grundstück Nachbar, da geht ihr nicht mehr hin" funktioniert nicht....
Zumindest einen Zaun sollte man schon hinbauen, wenn man verhindern will, daß Kinder rüber rennen.
Rein moralisch würde ich sage, man teilt sich die Kosten, es ist beiderlei Interesse....

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Re: wer steht demnach in der Verantwortung.... Ächz

Antwort von Franke am 29.05.2014, 16:08 Uhr

Ich denk mir ja, man wird seines Lebens nicht mehr froh, wenn im eigenen Garten ein Nachbarskind stirbt oder sich eine bleibende Behinderung zuzieht. Von daher: Im eigenen Interesse sichern.

Wenn allerdings ein 1,20 Meter hoher Zaun nicht ausreicht, um vierjährige Racker zu stoppen, dann wird es schwierig.

Den Garten zum Hochsicherheitstrakt zu machen, ist weder finanziell noch ästhetisch zumutbar.

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Re: Gartensicherung

Antwort von Reni+Lena am 29.05.2014, 16:22 Uhr

Wir haben auch einen Pool im Garten und ich hab mich erkundigt. Es ist so, dass der poolbesitzer verpflichtet ist SEINEN garten klar und deutlich einzuzäunen und Gartentore zuzumachen. Es muss nicht zugeschlossen sein, aber zugemacht.
Klettert ein Kind über das tor oder den zaun oder betritt einfach dein Grundstück bist du aus dem Schneider.
Fehlt aber ein zaun oder eine klare EIN/Abgrenzung um dein Grundstück für das du zuständig bist und ein Kind geht in den Garten und ertrinkt im pool weil es nur die leiter raufklettern braucht oder reinfällt bist du haftbar.


Lg reni

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Re: Gartensicherung- habe den Rest

Antwort von Bookworm am 29.05.2014, 16:29 Uhr

nicht gelesen.
Ich finde dasvon den Nachbarn reichlich unverschämt.
MEINE Kinder, also habe ICH ein Interesse dran, dass sie nicht in Nachbars Pool fallen und ziehe das Stück Zaun nach.

Ich denke ich würde denen das so (in etwas anderen Worten) unterbreiten und auch auf die im Haus befindlichen Teenies verweisen, die ganz sicher NICHT immer dran denken müssen, dass die Nachbarskinder unerlaubt auf's Grundstück können. Du kannst ja anbieten, den Zaun neben dem Carport zu bezahlen, in der Hoffnung, dass das den Nachbarn dann ZU blöd ist und sie selber den Zaun setzen.

Manche Leute meinen ernsthaft ANDERE seien dafür zuständig für sie zu denken und zu handeln.

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ich bin da bei reni und meine auch sie müssen dafür sorgen dass niemand rankommt

Antwort von Larissa81 am 29.05.2014, 17:05 Uhr

und das nicht nur die Nachbarskinder sondern auch evtl. andre.
Meine das auch mal gelesen zu haben in Bezug auf Teich und Pool.

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Re: Gartensicherung

Antwort von Nikas am 29.05.2014, 17:20 Uhr

Ich würde ihnen das genau so sagen, wie Du es geschrieben hast, in nettem Tonfall. Also dass sie vor allem den Zaun an ihrem Carport endlich ziehen sollen. Bei drei kleinen Kindern lohnt sich der Aufwand mit dem bisschen Zaun doch nun wirklich.

Einseitige Verantwortung geht nicht. Du sollst deine Teenies im Griff haben; die ihre kleinen Kinder aber nicht - so gehts nicht.

Sind die ein bisschen dumm oder borniert, dass sie die Carportzaunsache nicht längst erledigten?

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Re: ich bin da bei reni und meine auch sie müssen dafür sorgen dass niemand rankommt

Antwort von Nikas am 29.05.2014, 17:30 Uhr

Also bei den Zuständen hätte ich als Poolbesitzer keine ruhige Minute.
Wenn die Nachbarn weder Lust noch Geld haben, ihre Kinderschar einzufrieden, bleibt dir nur: Pool leer lassen oder EUCH sicher - soweit komplett sicher überhaupt möglich ist - einzäunen. Und dann is a Ruh und Ihr habt Euch nix vorzuwerfen.

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Nochmal ....

Antwort von Ebba am 29.05.2014, 18:45 Uhr

.... wer eine Gefahrenquelle auf seinem Grundstück schafft und dazu gehört auch ein Pool, Teich etc., der muss sein Grundstück so sichern, dass niemand durch diese Gefahrenquelle zu Schaden kommen kann.

Möglicherweise haben die Eltern eine Mitschuld wegen einer evtl Verletzung der Aufsichtspflicht, aber so ein Kleinkind darf man schon mal 10-20 min nicht im Blick haben und in der Zeit kann es schon im Pool ertrunken sein.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich nicht nach Hause kommen und im Pool ein totes Kind dümpeln sehen wollte.

Und was, wenn es nicht ein Pool wäre sondern zB ein durch und durch baufälliges Haus - wer müsste denn dann dafür Sorge tragen, dass dort niemand zu Schaden kommt? Müssten die Nachbarn dann ihre Kinder einsperren oder vielleicht doch der Hausbesitzer sein Grundstück sichern?

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Jeder, der Gefahren in seinem Garten beherbergt

Antwort von lastunicorn am 29.05.2014, 18:48 Uhr

Hast du einen bissigen, großen Hund, der leicht über einen kleinen Zaun springt, der nach dem geltenden Nachbarschaftsrecht gebaut wurde, musst du den Zaun auf deine Kosten erhöhen. Wenn du dir den Luxus einer für Kleinkinder gefährlichen Gefahrenquelle wie einen Pool oder einen Gartenteich gönnst, musst du ihn eben auch mit einem entsprechenden Zaun sichern. Daran ändert auch die Aufsichtspflicht nichts...

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Ehrlich gesagt, braucht man doch nicht einmal ein Gesetz, sondern den gesunden

Antwort von lastunicorn am 29.05.2014, 18:55 Uhr

Menschenverstand: wer bitte will ein totes Kind aus seinem Pool oder Teich fischen müssen? Also ich nicht... deshalb haben wir einen Zaun. Basta!

Die ganze Diskussion ist ansich müßig und die Ansichten sind ziemlich seltsam, finde ich... ich poche doch nicht auf "Aufsichtspflicht" etc., wenn ich die Gefahrenquelle bewusst selber schaffe. Die gesetzliche Lage ist zudem auch nahezu eindeutig, also liegt die Sicherungspflicht bei der AP... Punktum.

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Re: Nochmal ....

Antwort von SchwesterRabiata am 29.05.2014, 18:58 Uhr

ungesicherte Baustellen gibt es überall, oft steht nur ein wackliger Bauzaun da mit dem Spruch "Eltern haften für ihre Kinder". Diese Zäune halten meist nichts und niemanden auf, sind meist offen oder nur auf einer Seite der Baustelle vorhanden.... ein Witz ist das.
Ich habe vor ein paar Jahren, als hier um die Ecke einiges gebaut wurde, ständig auch Kindern von Nachbarn da eingesammelt und weggerufen... auch meine waren da in Rohbauhäusern spielen, obwohl sie wußten, daß sie das nicht dürfen. Die größeren Kinder wußten genau was sie taten, die Reiz der Gruppe... die kleineren sind unbedacht hinterher gelaufen und wollten auch mal :-( (hier sind halt sehr, sehr viele Kinder)
Die Frage ist, wenn was passiert wäre, wem würde ich die Schuld geben. Als Mutter äußerlich vermutlich jedem anderem, innerlich würde ich mich vermutlich für mein Leben schuldig fühlen, daß meine Kinder nicht gehört haben, auf mein Verbot ....
Verbotenes hat leider eine Magie an sich manchmal.... und Kindern können es oft nicht beurteilen, wenn sie in Gefahr geraten :-(
Unser direkter Nachbar hinter uns, hat vor zwei Jahren angebaut, da war die Mauer zu uns abgerissen, und er hat da einen Bauzaun hingestellt. Unsere Söhne haben sich da öfter unterhalten am Zaun, deren damals rund 3-jähriger ist zwei Sprossen hoch geklettert, da ist der ganze Zaun aufs Kind gefallen... zum Glück nicht viel passiert, Beule, Kratzer etc., das hätte aber auch schlimmer ausgehen können... wo ist da die Verantwortung, wer hätte sie getragen, wenn der Zaun in die andere Richtung umgefallen wäre auf mein Kind.... *grübel*

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Re: Ehrlich gesagt, braucht man doch nicht einmal ein Gesetz, sondern den gesunden

Antwort von Benedikte am 29.05.2014, 19:07 Uhr

das sehe ich grundsaetzlich genauso

ABER in der Praxis sieht es bzw sah es bei uns so aus, dass unsere Nachbarn auf Berliner Landrecht pochten, wer also wo einen Zaun ziehen muss und waren nicht bereit, ihren Teich zu sichern weil sie so Dinge nicht kannten wie verkehrssicherungspflichten

und mein Recht durchzusetzen, haette ewig gekostet, Zeit und Nerven, ich haette meine Kinder nie in den Garten gelassen ohne Zaun zum teich, jedenfalls nicht ohne sie mit argusaugen zu bewachen

da haben wir Augen zu und durch auf unsere Kosten einen Zaun setzen lassen. Ganz ehrlich, noch weniger als ein fremdes totes Kind aus dem eigenen Teich fischen wollen wuerde ich ein eigenes aus fremdem Teich

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Re: Nochmal ....

Antwort von Ebba am 29.05.2014, 19:53 Uhr

Bevor ich mir das selbst alles aus dem Kopf drücke, hier ist der Sachverhalf gut aufgedröselt, IMHO (ab Abs.2 geht's konkret um die Kinder):


http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=2109

"Immer wieder kommt es vor, dass jemand ohne Erlaubnis eine Baustelle betritt, was auch immer der Grund für einen solchen Besuch sein mag. Doch was passiert, wenn der ungebetene Besucher einen Schaden anrichtet oder gar selbst zu Schaden kommt? Eindeutige gesetzliche Grundlagen hierfür gibt es nicht, auch in der Rechtsprechung ist diese Frage umstritten. Klar dürfte in jedem Falle sein, dass es keine Verkehrssicherungspflicht gegenüber einem Dritten gibt, der sich unberechtigt auf einer Baustelle aufhält. Und dann kommt es im Falle eines Falles immer auf den Einzelfall und die Umstände an, wenn dieser Unbefugte zu Schaden kommt. Die überwiegende Auffassung der Rechtsprechung ist die, dass es genügt, gut sichtbar Schilder aufzustellen, die besagen, dass »Unberechtigten der Zutritt zur Baustelle verboten« ist (oder ähnlich formuliert). Aber auch der geschlossene und ausreichend hohe Bauzaun ist ein weiteres und nochmals eindeutigeres Merkmal, mit dem der Bauherr oder der Bauunternehmer zum Ausdruck bringt, dass die Baustelle nicht ohne dessen Zustimmung betreten werden darf. Erst bei der Kombination dieser beiden Maßnahmen (Bauzaun mit Verbotsschildern) kann man nach der Rechtsprechung zumindest einigermaßen sicher sein, dass man als verantwortlicher Bauherr bzw. Bauunternehmer vom unbefugten Eindringling in Regress genommen wird. Wenn dem unbefugten Eindringling allerdings der Nachweis gelingen sollte, dass er die Gefahr nicht hatte erkennen können, dann wird es in einem eventuellen Gerichtsverfahren sicherlich sehr spannend...

Diese Einschränkung gilt vor allem, wenn Kinder betroffen sind. Auch wenn sie bereits lesen können, erkennen die Kinder oft nicht, welche Gefahren auf sie lauern. In solchen Situationen übersteigt die Abenteuerlust die Vernunft. Aus diesen Gründen ist es zur Sicherung der Baustelle auch erforderlich, dass Absperrungen angebracht werden, die von Kindern nicht überwunden werden können. Ein Bauzaun, der nicht überklettert werden kann und zudem keine ausreichend großen Spalten aufweist, ist unbedingt sinnvoll. Bei Maschinen sollten außerdem Vorrichtungen angebracht werden, die verhindern, dass diese von den kleinen Abenteurern in Gang gesetzt werden. Das Schild »Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder!« reicht also zur Absicherung einer Baustelle nicht aus. Hat ein Kind auf einer Baustelle gespielt und dabei Schäden verursacht, so heißt dies nicht automatisch, dass die Eltern für diese Schäden aufkommen müssen, vielmehr hängt die Schadensersatzpflicht ganz von den Umständen ab, unter denen der Schaden eingetreten ist. Im Zweifelsfall sollten Betroffene sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Eltern haften also nicht immer und grundsätzlich für ihre Kinder, soviel steht fest. Dies trifft besonders dann zu, wenn eine Baustelle nur unzureichend abgesichert ist. Weist beispielsweise ein Bauzaun Lücken auf, durch das Kinder auf das Baugelände gelangen können, ist der Bauherr bzw. die Baufirma und/oder der Bauleiter dafür haftbar. Wenn die Eltern auch noch nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern in ausreichendem Maße nachgekommen sind, geht der geschädigte Bauherr ebenfalls leer aus. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein verständiger und als vernünftig eingeschätzter Sechsjähriger auf einem umzäunten Gartengelände spielt und die Mutter sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugt, dass dieser sich dort noch aufhält. Entwischt er dennoch und dringt unbefugt auf ein Baugelände ein, trifft die Mutter keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Außerdem können Kinder, die noch keine sieben Jahre alt sind, grundsätzlich gar nicht für Schäden haftbar gemacht werden. "

http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=2109

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"Eltern haften für ihre Kinder" stimmt nicht

Antwort von Keksraupe am 29.05.2014, 19:53 Uhr

die Schilder stehen zwar überall, stimmen aber nicht...

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Mein Garten ist absolut "gesichert" für fremde Kinder

Antwort von Finfant am 29.05.2014, 19:57 Uhr

Hallo! ich hab einen Gartenteich und rund ums Haus (Eckhaus) sind große Hecken und zusätzlich ein "Maschendrahtzaun" (in den Hecken). Links vom Haus ist eine Mauer (schließt an die Garage an) und dort ist eine Tür, die IMMER abgeschlossen ist!!!

wenn ich mir vorstelle, das ein Kind in den (gut kleinen....aber er reicht bestimmt zum ertrinken) Gartenteich fällt......nicht auszudenken :-((( die Kinder die zu mir kommen sind NIE allein im Garten! selbst wenn ich auf die Toilette gehe....müssen bzw. mussten (so klein sind die Kinder jetzt ja nicht mehr...also meine bzw. Besuchskinder) mit ins Haus!

und wenn mein Patenkind (grade 3 Jahre alt) sitze ich im Garten mit dabei. der Garten ist sehr überschaubar, von meiner Sitzgruppe bis zum Gartenteich....grad mal 3 Meter! der Kleine, darf nicht mal mit Nadine (11 Jahre) allein in den Garten!

lg, Andrea

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Re: Jeder, der Gefahren in seinem Garten beherbergt

Antwort von SchwesterRabiata am 29.05.2014, 19:58 Uhr

Also meine Kinder klettern über fast jeden Zaun, Stacheldraht und steile Mauer ausgenommen, wobei dann würden sich sich ne Mülltonne hinschieben und drüber klettern, wenn sie das denn unbedingt wollen würden, zumindest bei der Mauer bis zu 2,5m.
Von daher müßte jeder Pool oder Teichbesitzer einen Hochsicherheitstrakt um seinen Garten bauen...
Ach, auch schon erlebt, Kinder, die sich unter Zäune durchbuddeln bzw, Zaun dann hochschieben , also nach unten müßte man auch absichern...
wie weit soll das gehen? in wieweit soll man sich verantwortlich gemacht fühlen, wenn nebenan der Nachbar lieber im Haus auf dem Sofa liegt und seine Kids in den Garten jagt, die Nachbars Pool interessant finden??? Warum bauen die keinen Hochsicherheitstrakt um ihren Garten, wenn sie ihre Kinder sichern wollen ohne sie zu beaufsichtigen?
Einen 100%igen Schutz gibt es nicht...
manche behaupten, auch Kinder sind Luxus, warum kann man dann nicht erwarten, daß der Schutz der eigenen Kinder dann auch kosten darf?
Aber dennoch einen gewisses Maß an Sicherung sollte bei Pool. und Teichbesitzern drin sein, aber die Verantwortung alleine dahin schieben als Eltern wäre viel zu einfach gedacht....und ich gehe davon aus, wenn Falle des Falles, was keiner erleben möchte, würden sie sich just auch genau die Vorwürfe dann machen....

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ob oder ob nicht... es hilft ja keinem....

Antwort von SchwesterRabiata am 29.05.2014, 20:14 Uhr

wenn was passiert...
Und letztendlich ist das wie mit nem Pool, wirklich sichern kann man keine Baustelle... und letztendlich ist es vielleicht sogar das gefährlichste wenn man von einem Bauzaun fällt....
aber die meisten Baustellen sind einfach nur sporadisch gesichert, einfach mal um zu zeigen, daß da gebaut wird, zumindest fällt mir das eigentlich immer und immer wieder auf.

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Re: Mein Garten ist absolut "gesichert" für fremde Kinder - genau das machen wir jetzt

Antwort von lastunicorn am 29.05.2014, 20:31 Uhr

auch rund. Wir haben auch ein Mini-Teichlein und im Sommer einen Quickup-Pool - dazu noch Hunde. Bevor wir das Haus gebaut hatten, stand der Zaun an drei Seiten. In wenigen Wochen ist auch das letzte Terrassenstück fertig und dann wird der "richtige" Rosenbogen mit Tor einbetoniert. Man kann es nie wissen und sich auf sein Glück verlassen, dass schon kein fremdes Kind unbemerkt aufs Grundstück läuft... den Zaun haben wir auch komplett selber gemacht und bezahlt, weil wir keine Lust auf einen teuren Rechtsstreit hatten. Unsere Nachbarn fingen nämlich auch an, herum zu diskutieren, ob es hier nach Landesrecht ortsüblich wäre, einen Zaun zu ziehen oder nicht... und sie hätten ja keinen Hund. Als der Zaun fertig war, hatten sie dann doch einen Welpen!

Nun... wir haben dann einen geschlossenen Zaun und sind damit sicherer.

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Re: Meinen Hund muss ich unter Kontrolle halten.

Antwort von Franke am 29.05.2014, 21:42 Uhr

Meinen Garten muss ich so sichern, dass ein Zweijähriger nicht geradewegs reinlaufen und in den Pool fallen kann.

Aber wenn ein Vierjähriger über einen normalen Zaun klettert? Ich glaube, da sind dann doch die Eltern gefordert, ihren Kindern beizubringen, dass sie das nicht machen dürfen.

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Re: Gartensicherung

Antwort von Butterflocke am 29.05.2014, 21:46 Uhr

Die Frage ist, was es Dir "nützt", wenn ein Kind in Eurem Pool ertrinkt und Du weißt, dass die Eltern nicht gut genug aufgepasst haben.
Ich fürchte, Du würdest Dich deshalb nicht besser fühlen.......

Ich würde meinen Pool sichern und trotzdem mit den Nachbarn reden.
Ich habe mangels Eigentum keine Ahnung, was ein Stückchen Zaun kostet. Die Welt kann es doch aber nicht sein, oder?
Insofern würde ich den Eltern dreier Kleinkinder die Sicherung des eigenen Gartens sowieso dringend empfehlen.
"Da draußen" lauern nämlich noch andere Gefahren als nur Nachbars Pool.

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Ich sagte schon ein Zaun im Vorgarten bringt nichts

Antwort von nociolla am 29.05.2014, 23:24 Uhr

Wenn wir den Ziehen .
Die große ( 4 ) öffnet die nicht abgeschlossene Gartentür von sich und kommt durch unsere Tür wieder rein die auch nicht abgeschlossen ist da sonst keiner zu uns kann.

Der Vorgarten ist ohne Zaun aber klar abgegrenzt und sie wollen da auch keinen Zaun.

Wir haben es ihnen heute noch mal gesagt wie ganz oben geschrieben .
Selbst wenn hier alles verbarrikadiert wäre wäre es nicht 100% den ich habe
Teenager die vergessen ALLES wenn sie alleine oder alleine mit Freunden hier sind.
Da stehen mal Gartentore auf , mal Haustüren ob wohl sie im 2 OG sind oder im Pool.
Der Pool steht auch nicht mal schnell ums Haus sondern am anderen Ende des Gartens spricht 50 Meter von der Terrasse und 60 vom Gartentor weg .
Nicht misszuverstehen das dieses ein Fremder Garten ist .

Ich gehe 35 Stunden die Woche arbeiten und habe meine Teenys nicht immer im Blick .
Sie ist 24 Stunden Zuhause mit drei unter 5 und möchte noch 2-3 Kinder dann sollte auch der Garten Kindergerecht sein.

Die laufen nämlich nur zu uns da wie Trampolin und Co. haben und in ihren Garten nur eine Buddelkiste.

LG
Noci

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Re: Gartensicherung

Antwort von Tonic2108 am 29.05.2014, 23:25 Uhr

Hallo,

Unser Nachbar hat auch einen kleinen Pool im Garten. Wir wohnen in einem Reihenhaus direkt neben ihm. Für uns war gar keine Frage, dass wir von unserer Seite aus einem Zaun zu ihm rüber ziehen, weil wir einfach sichergehen wollten, dass die Kinder nicht rüber können und eventuell ertrinken. Für mich war das gar keine Diskussion. Es sind meine Kinder und ich sichere mein Grundstück, so dass sie nicht raus können und dass nichts passieren kann.

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Re: Gartensicherung

Antwort von leonessa am 29.05.2014, 23:38 Uhr

Ich find es sehr seltsam Euerer Nachbarn, dass deren Kinder mal so unbeobachtet 800 Meter vom Grundstück entfernt sich aufhalten (mit Laufrad und so) - mit 2 und 4 Jahren! Ein Pool würde bei mir mit Kindern im entsprechenden Alter die Alarmglocken aktivieren! Sicher sind erst einmal die Eltern "am Zug". Falls aber nichts geschieht, so ist ein Maschendrahtzaun auch nicht so sehr teuer!

Ich könnte niemals damit leben, dass ein Kind in unserem Pool ertrinkt! Zum Glück waren unsere kids die Jüngsten in der Nachbarschaft - sonst hätte ich unseren Pool (allerdings nur aufblasbar) jede Nacht abgelassen! Ganz so zaunsicher sind wir nämlich auch nicht!


LG, Leonessa

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Zum Thema: einen Zaun wollen sie nicht

Antwort von SEAGLD am 30.05.2014, 5:38 Uhr

Bei einem Zaun handelt es sich um eine Einfriedung. Die muss erichtet werden wenn einer der betreffenden Parteien dies wünscht. Die Ausführung sollte abgesprochen werden und die Kosten sind zu teilen. Dies gilt auch dann wenn eine der Parteien die Einfriedung ablehnt oder sich schlichtweg nicht kümmert.


LG Sabine

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Re: Gartensicherung

Antwort von Häsle am 30.05.2014, 8:08 Uhr

Normal denkende Eltern sichern ihr eigenes Grundstück so ab, dass den Kindern nicht allzu viel passieren kann. Vor allem, wenn die Kinder offensichtlich so einen Freiheitsdrang haben.
Das "Normal denkend" scheint bei euren Nachbarn leider zu fehlen.

Da hilft nur, selber tätig zu werden. Dann habt ihr vielleicht auch Ruhe vor der wachsenden Kinderschar.

Ich würde das Stück Zaun bauen und an den Gartentoren statt Klinke einen Drehknauf anbringen (evtl. nur innen). Vorher mal nachforschen, wie hoch der Zaun sein muss. Da gibt es bestimmt auch Vorschriften.

Und dann hilft nur noch zu hoffen, dass die Kinder nicht über den Zaun klettern. Wir sind als Kindergartenkinder schon über alle Zäune und durch jede Lücke gekommen.

Wir haben gegenüber Nachbarn, die ihre Kleinkinder auf der Straße spielen lassen. Als die Kinder öfter mal in unserem Garten aufgetaucht sind, habe ich mich mit der Mutter angelegt. Seitdem fragen sie, ob sie rein kommen dürfen. Wir haben zwar keinen Pool, aber jede Menge Klettermöglichkeiten, gefährliche Gartengeräte, Trampolin, Seile, und im Sommer auch mal ein gefülltes Planschbecken (reicht ja zum Ertrinken).
Unsere Tochter musste nie eingesperrt werden, d.h. die Tore waren nie versperrt, der Zaun hat eine normale Höhe. Wäre sie anders gewesen, hätte ich dafür gesorgt, dass sie entweder nicht alleine draußen ist, oder den Garten und seine Gefahrenquellen entsprechend abgesichert.

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was SEAGLD schreibt stimmt ...

Antwort von Ebba am 30.05.2014, 9:05 Uhr

... im wesentlichen so auch für zB NRW.
Eine Ausnahme besteht beispielsweise dann, wenn eine Einfriedung ortsunüblich ist.
(§§ 32-39 NachbG NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=4&ugl_nr=40&bes_id=3493 &aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det301135

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Re: Gartensicherung - Deine Aufgabe

Antwort von Littlecreek am 30.05.2014, 9:13 Uhr

Ich würde es wie mein Vater machen. Der hatte einen 2,20 m hohen Maschendrahtzaun mit absperrbarer Türe rund um den Pool gebaut mit 3 m Abstand zur Poolwand. So hatten Liegestühle und Sonnenschirme, Dusche und Tische mit Platz innerhalb der Umzäunung. Der Zaun war grün und ist kaum aufgefallen.
Ich bin der Meinung, wenn ich mir lebensgefährliche Dinge - sei es Pool, Säge, Heckenschere etc anschaffe, muss ich dafür sorgen, dass niemand dran kommt. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Wenn ich auch das Verhalten der Nachbarn nicht verstehe, so muss ich selbst ja nicht zum Egoisten werden, der nur an sein eigenes Vergnügen denkt. Es sind kleine Kinder, die die Gefahr nicht sehen. Nur weil es nicht meine eigenen sind, darf es mir nicht egal sein, ob ihnen etwas auf meinem Grundstück passiert. Wenn ich mir einen großen Pool leisten kann, dann auch die Sicherheit dazu - egal für wen.
Abgesehen davon, verpflichtet mich auch das Gesetz dazu, für Sicherheit innerhalb meines Grundstückes zu sorgen.

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Re: Gartensicherung

Antwort von Littlecreek am 30.05.2014, 9:31 Uhr

Dann hat man Dir ziemlichen Mist erzählt. Selbst wenn Du nicht da bist und selbst, wenn das Kind widerrechtlich dein Grundstück betritt bist du in der Haftung.

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Stimmt nicht

Antwort von Reni+Lena am 30.05.2014, 9:48 Uhr

nein, bin ich nicht. Wie kommst du da drauf ???
. Du neuere Rechtsprechung ist sogar so, dass die Gartenbesitzer kaum mehr haften sondern die Aufsichtspflicht der Eltern herangezogen wird.
Wir waren im Mai erst wegen einer anderen Sache beim Rechtsanwalt und haben uns bzgl des pools erkundigt.
Da gibt es ganz eindeutige Rechtsprechungen und Gesetze.
Klare Abgrenzung die nicht versperrt sein usw. Wenn ein Kind einfach reingeht oder drüberklettert betritt es das Grundstück widerrechtlich und die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt.
Kann ja auch nicht sein, dass ich in meinem eigenen Garten alles wergräumen muss weil irgendso ein Nachbarsbalg einfach reinlatscht.
Wenn der die Rutsche oder Schaukel benutzt, runterknallt und sich den hals bricht ist es ja auch nichts anderes. Soll jetzt jeder der eine schaukel im Garten hat die umzäunen????

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Also in dem Fall...

Antwort von Daffy am 30.05.2014, 10:14 Uhr

... würde ich die Dickfelligkeit und Anspruchshaltung der Eltern zum Anlass nehmen, die Grenze ein für alle Mal dicht zu machen. Was denn noch? Bitte keine Erdbeeren pflanzen, Kind hat eine Allergie?! Und was ist mit Maiglöckchen? Ich finde es gerade nett, mir nicht mehr wegen jeder Pfütze und jeder Pflanze Gedanken machen zu müssen; da hab ich doch kein offenes Haus für die Kleinkinder überforderter Eltern aus der Nachbarschaft.
Zur Gartenpforte: Schließmechanismus und ein Riegel, den man nur über die Pforte erreicht.

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Der Poolbesitzer soll sich in einen 10m langen Käfig einsperren...

Antwort von Daffy am 30.05.2014, 10:36 Uhr

... damit die Nachbarskinder grenzenlose Freiheit haben und ihre Eltern sich nicht kümmern brauchen? Das ist ja mal eine tolle Idee

Den Pool einzäunen in 3m Abstand würde bei einem Garten normaler Größe den Restgarten ziemlich unbrauchbar machen. Und dann kommt die Nachbarin: "Sagt bitte Euren Kindern, dass die Pforte vom Poolkäfig IMMER geschlossen sein muss - gestern Nachmittag stand sie eine halbe Stunde auf - wenn ICH nicht geguckt hätte..."

Auf jeden Fall wird die Absicherung wohl um einiges teurer als ein auf/abbaubarer Pool; das ist ein anderes Verhältnis als Auto - Kindersitz. Mir wäre es die Sache allerdings wert, weil ich zum einen keine ruhige Minute mehr hätte und es andererseits als willkommene Gelegenheit sehen würde, klare Verhältnisse zu schaffen. Die Nachbarn benutzen die gesamte Ausstattung, sparen eigene Anschaffungen und stellen Ansprüche wie beim städtischen Spielplatz - Danke auch....

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Re: Gartensicherung

Antwort von shinead am 30.05.2014, 13:45 Uhr

Wenn der Zaun am Carport ausreicht, damit die Kinder nicht mehr in euren Garten können, würde ich den Nachbarn auffordern diesen zu errichten um zu verhindern, dass seine Kinder auf euer Grundstück gelangen können.

Es gibt sogenannte Gartenklingeln. Da wird eine Klingel am Tor befestigt und den Lautsprecher stellt man im Garten neben sich. Funktioniert einwandfrei und kostet nicht viel Geld. Dann könnt ihr die Tore verschließen.
Deine Jungs werden sich dann daran gewöhnen müssen diese Tore verschlossen zu halten (Schild aufhängen?)

Trotzdem würde ich den Nachbarn auf den Zaun am Carport hinweisen, denn die Kinder können so ja auch unbeobachtet auf die Straße rennen.

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Re: Hier wird doch oft genug über das Thema Schwimmunterricht diskutiert?!

Antwort von Franke am 30.05.2014, 14:40 Uhr

Wer über einen normalen Gartenzaun klettern kann, der sollte auch wissen, dass man im Wasser ertrinken kann - Oder besser so weit trainiert sein, dass ihm das zumindest in einem Gartenpool eben nicht passiert.


Einen 2,20 m hohen Maschendrahtzaun? Wie müssen denn dann Treppengeländer gestaltet sein - Im Wohnhaus oder in der Schule? Da kann man doch auch drüber klettern?

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