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Geschrieben von like am 18.07.2014, 22:48 Uhr

Gartenarbeit auf fremdem Grundstück

gebt mir mal Einschätzung zu folgendem Vorkommnis: meine Mutter, reichlich betagt, wohnt im eigenen Haus mitten in der Stadt, kleines Gärtchen hinterm Haus, an das auf der Grenze zwei Garagen grenzen, eine der ebenfalls betagten Nachbarin gehörend. Die Garagen sind von der Seite des Gartens meiner Mutter mit Efeu bewachsen. Die Nachbarin bat meine Mutter, die rückseitig angebrachten Lichtsteine vom Efeu zu befreien, damit wieder mehr Licht in die Garage käme, was meine Mutter wohl auch tat. Nun lag plötzlich heruntergerissen der komplette Efeu unten an der Garage, die Mauer sieht absolut blöd jetzt aus ( Efeuspuren und Reste), das Grünzeugs wurde liegengelassen, der Garten durchs verschlossene Gartentor zu diesem Zweck ohne vorheriges Anfragen betreten. Vermutlich war es Verwandtschaft der Nachbarin, selber ist sie körperlich gar nimmer so fit.
Finde nur ich das frech bzw. ein Unding? Hätte meine Mutter die Garage gar nicht bewachsen lassen dürfen? Würdet ihr was tun oder das Ganze auf sich beruhen lassen im Sinne einer friedlichen Nachbarschaft ( die an sich auch besteht - die alten Damen unterhalten sich gerne mal auf ein Schwätzchen auf der Straße)

 
11 Antworten:

Re: Auf jeden Fall mal erstaunt fragen, was denn da passiert ist.

Antwort von Franke am 18.07.2014, 23:15 Uhr

Wenn der Grundstückseigentümer tut, was nötig ist und vom Nachbarn gefordert wird (Lichtsteine frei machen), hat auf dem Grundstück niemand etwas verloren, würde ich meinen.

Wenn der Nachbar meint, der Efeu soll ganz weg, weil sein Gebäude Schaden nehmen könnte, dann muss auch darüber gesprochen werden.

1. Ohne Einverständnis, also widerrechtlich, das Grundstück betreten,
2. Dort Veränderungen vornehmen und
3. Eine Sauerei hinterlassen.

Das kann es sicher nicht sein.

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Re: Auf jeden Fall mal erstaunt fragen, was denn da passiert ist.

Antwort von SchwesterRabiata am 18.07.2014, 23:37 Uhr

Ich könnte mir da ein verständigungsproblem gut vorstellen... was die beiden reizenden, alten Damen untereinander besprechen und was dann jeweils an die Verwandtschaft weiter gegeben oder verstanden wird, könnten mehrere völlig verschiedene Paar Schuhe sein ;-)...
Von daher würde ich da einfach mal fragen im Netten....
Vielleicht war es so ganz anders.
Z.B. vielleicht hat Deine Mutter einfach so anklingen lassen, daß sie den Efeu selbst auch nicht so toll findet, die Nachbarin dann ihrer Verwandtschaft gesagt, daß Deine Mutter ja den Efeu gar nicht will, aber selbst zu alt ist ihn zu entfernen, und diese Verwandtschaft dann dachte sie tut beiden alten Damen was Gutes mit der Aktion... irgendwie sowas ;-).

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Re: Auf jeden Fall mal erstaunt fragen, was denn da passiert ist.

Antwort von bea+Michelle am 19.07.2014, 8:42 Uhr

selbst wenn es so wäre, dann gehört der Grünabfall auch weggeräumt

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Re: "Gartenarbeit" auf fremdem Grundstück

Antwort von shinead am 19.07.2014, 8:58 Uhr

Sicher, dass das Efeu nicht einfach runter"gefallen" ist? Ist bei uns an der Garage passiert. Über Jahrzehnte gewachsenes Efeu (das haben wir damals mit gekauft) ist in mit einem großen "wusch" einfach abgegangen. Ein paar Stücke vom Putz gleich mit. Sah doof aus und die Garage wurde neu verputzt.

Wenn wirklich jemand fremdes das Efeu entfernt hat, war das natürlich nicht korrekt. Niemand darf ohne Einverständnis Deiner Mutter einfach so auf das Grundstück gehen.

Die Nachbarin darf verlangen, dass das Efeu von ihrer Wand dauerhaft entfernt wird. Allerdings ist es dann Aufgabe Deiner Mutter das Gewächs zu entfernen.

Ich würde nachfragen.

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Re: "Gartenarbeit" auf fremdem Grundstück

Antwort von Mandi am 19.07.2014, 10:41 Uhr

Die Garage unseres Nachbarn grenzt auch auf unserem Grundstück.
Allerdings hat er ein notariell eingeräumtes Begehungsrecht (1 m Breite auf die gesamte Länge der Garagenrückwand), um sich um die Rückseite seiner Garage kümmern zu können. Abgesehen davon, daß er seit Jahren nicht mehr hier wohnt und die Bude vermietet hat und sich die neuen Nachbarn in keinster Weise um die Garage kümmern, hat er in der Zeit davor nur ein einziges Mal unseren Garten betreten, um an die Rückwand zu kommen, und selbst da hat er vorher geklingelt und gefragt, obs ok ist. Vielleicht ist es bei Euch ja auch so?

Aber die Sache mit "Ich machs mir, wie es mir grad gefällt" kenne ich zu gut. Oben genannte neuen Nachbarn schneiden nämlich unsere Pflanzen im Vorgarten, wie sie es schön finden und für richtig halten. Und ich ärgere mich seit Jahren darüber. Das dumme ist: Die sind gesprächsresistent. Da hilft nix.

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Re: "Gartenarbeit" auf fremdem Grundstück

Antwort von like am 19.07.2014, 11:37 Uhr

na ja... an der Garage daneben hängt es ja noch, also runtergefallen ist es definitiv nicht. Das ist auch das, was jetzt besonders sch... aussihet - eine Garage mit, eine ohne Efeu und mit den Spuren davon.

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Re: "Gartenarbeit" auf fremdem Grundstück

Antwort von Julia+Christopher am 19.07.2014, 11:49 Uhr

d.h. der Efeu ist nur an der Garage der Nachbarin entfernt worden?

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Re: "Gartenarbeit" auf fremdem Grundstück

Antwort von like am 19.07.2014, 12:46 Uhr

ja, die Nachbarn.... ein anderer Nachbar hat mal eine Abdeckung an einer Außenlampe meiner Mutter angebracht, weil das nachts in sein Schlafzimmer reinleuchten würde.... auch ohne zu fragen

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Re: "Gartenarbeit" auf fremdem Grundstück

Antwort von like am 19.07.2014, 23:43 Uhr

ja, die andere Garage gehört einem dritten Eigentümer

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Re: "Gartenarbeit" auf fremdem Grundstück

Antwort von Himbeere2008 am 20.07.2014, 13:16 Uhr

Diesen NAchbarn hätte ich angezeigt wegen Sachbeschädigung fremden Eigentums.

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Re: "Gartenarbeit" auf fremdem Grundstück - frech?

Antwort von Littlecreek am 20.07.2014, 18:23 Uhr

das ist nicht frech, das ist Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung und käme bei mir sicher zur Anzeige

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