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Geschrieben von lastunicorn am 15.05.2014, 5:01 Uhr

Ganz genau!

Taschengeld ist dazu da, dass Kinder den Umgang mit Geld begreifen und lernen können. Und es gibt ab dem vollendeten siebten Lebensjahr die mit dem Taschengeldparagraph untermauerte Möglichkeit, dass Kinder in Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Taschengeldes auch über selbiges verfügen dürfen.

Ich würde ihm nicht mehr oder weniger dazu mitteilen.

"§ 110 BGB

Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Damit muss dann Schluss sein mit dem Thema...

 
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