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Geschrieben von marit am 02.11.2004, 13:38 Uhr

ganz einfache Lösung zur Feiertagsregelung

Ist Neujahr denn ein religiöser Feiertag? Meines Wissens nicht. Mein Vorschlag galt nur für die religiös begründeten Tage. In einem katholischen Haushalt wäre das dann z.B. der 1.Weihnachtstag (gern auch der zweite), der Ostermontag, der Pfingstmonag, Allerheiligen und Christi Himmelfahrt. Von mir aus kann man sich auch gerne auf 7 oder 8 Tage einigen. Nur stehen anderen Konfessionen dann eben auch eine ähnliche Zahl an Tagen zu.

 
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