Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 26.07.2005, 13:50 Uhr

Ganz ehrlich das dachte ich auch

Nun, sein Chef war ja erwiesenermaßen etwa um die gleiche Zeit dort.

Mein Rechtsempfinden sagt eigentlich: Wenn keinem von beiden die Tat eindeutig nachgewiesen werden kann, sind beide freizusprechen. Das stößt natürlich nicht nur dem BILD-Leser sauer auf, aber das ist gültige und (normalerweise) praktizierte Rechtsprechung.

Das deutsche Rechtsystem sieht auch eigentlich keine "Abschreckungsstrafen" vor.

Es ist nicht so, daß ich jetzt emotional vor Mitleid zerfließe. Rolf scheint sich ja auch mit dem Urteil irgendwie abgefunden zu haben.

Ich merke nur so ein Bauchgrimmen, weil ich das deutsche Rechtsystem bisher immer als den meisten anderen Rechtsystemen überlegen empfunden habe, eben wegen so Grundsätzen wie "In dubio pro reo!" und der Einzelfallbewertung und der Trennung von Rache und Strafe. Aber diese Urteil hat ein "Gschmäckle" von Rache statt Strafe.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.