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von Leena  am 30.06.2011, 8:56 Uhr

Für mich - schlechter Journalismus

Aber die Schlagzeile vermittelt den Eindruck, als sei es strafbar, besonders große Schnitzel zu verkaufen - und das stimmt ja nun nicht.

Im Übrigen ist es bei einer Verprobung nicht üblich, nur vom "grünen Tisch hinweg" den Wareneinkauf und den Warenverkauf zu sehen und dann quasi "einfach mal zu beschließen", dass es nicht glaubhaft sei, dass jemand so große Schnitzel verkaufe, also müsse an der Buchhaltung vorbei verkauft worden sein, sondern man schaut sich das Ganze sehr wohl vor Ort an, bevor man Steuernachforderungen von 25.000 Euro in die Welt setzt und ein Strafverfahren einleitet mit allem Drum und Dran - zumindest habe ich das immer genau so erlebt. :-)

 
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