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Geschrieben von Erdbeere81 am 06.06.2019, 10:57 Uhr

Für mich aktuell: kann ein Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen wurde, dieses

Es ist egal wo es geboren ist. Es zählt das Aufenthaltsrecht.
Art 16 KSÜ

"Die Zuweisung ..der elterlichen Verantwortung.. bestimmt nach Aufenthalt des Kindes"

Abs. 3 Sorgerecht bleibt erhalten, auch bei Wechsel des Aufenthaltsortes.

Dass als Hinweis, wie es passieren kann, dass jemand das Sorgerecht erhalten kann. Und falls kein Gericht einschreitet.

Falls aber der Ausgangspost darauf abzielen wollte, die Wiedererlangung des Sorgerechts zu verhindern, ist mein Hinweis natürlich keine Hilfe.

 
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