Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Mami65 am 05.10.2011, 12:04 Uhr

Fristeneinhaltung durch Handwerker

Erfahrungsgemäß setzt sich diese Arbeitsweise dann weiter durch. ;o)

Wenn ihr noch nichts unterschrieben habt, würde ich mir gründlich überlegen, ob ich den Auftrag nicht jemand anderes erteile.

Ansonsten wie schon erwähnt alles schriftlich festlegen, also z.B. Malerarbeiten Fertigstellung bis zur 42. KW und wenn sie sich nicht an die Fristen halten, kannst du sie in Verzug setzen und ggf. kostenpflichtig für den Auftragnehmer nacharbeiten lassen.

Aber soweit soll es ja nicht kommen.

Wir selber haben uns in der Nachbarschaft/Freundeskreis nach zuverlässigen Handwerkern umgeschaut und sind damit am besten gefahren.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.