Geschrieben von Mami65 am 05.10.2011, 12:04 Uhr |
Fristeneinhaltung durch Handwerker
Erfahrungsgemäß setzt sich diese Arbeitsweise dann weiter durch. ;o)
Wenn ihr noch nichts unterschrieben habt, würde ich mir gründlich überlegen, ob ich den Auftrag nicht jemand anderes erteile.
Ansonsten wie schon erwähnt alles schriftlich festlegen, also z.B. Malerarbeiten Fertigstellung bis zur 42. KW und wenn sie sich nicht an die Fristen halten, kannst du sie in Verzug setzen und ggf. kostenpflichtig für den Auftragnehmer nacharbeiten lassen.
Aber soweit soll es ja nicht kommen.
Wir selber haben uns in der Nachbarschaft/Freundeskreis nach zuverlässigen Handwerkern umgeschaut und sind damit am besten gefahren.
- Fristeneinhaltung durch Handwerker - like 05.10.11, 9:19
- Re: Fristeneinhaltung durch Handwerker - Hase67 05.10.11, 9:26
- Re: Fristeneinhaltung durch Handwerker - sechsfachmama 05.10.11, 10:43
- Re: Fristeneinhaltung durch Handwerker - like 05.10.11, 13:15
- Re: Fristeneinhaltung durch Handwerker - sechsfachmama 05.10.11, 16:24
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- Re: Fristeneinhaltung durch Handwerker - Mami65 05.10.11, 12:04
- Re: Fristeneinhaltung durch Handwerker - bine+2kids 05.10.11, 13:33
- Re: Fristeneinhaltung durch Handwerker - dani_j_j 05.10.11, 16:20
- danke - like 05.10.11, 17:52
@snuggles
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