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Geschrieben von LoveMum am 04.06.2014, 8:39 Uhr

Freigang für Sexualtäter....

hatte hier in der Stadt ein Mann der wegen schweren Sexualdelikten verurteilt war und im örtlichen Gefängnis saß.
Bei diesem Freigang am letzten Wochenende vergewaltigte er eine 13jährige und ist seitdem auf der Flucht. Wir Bürger wurden erst drei Tage nach seiner Flucht informiert, aus taktischen Gründen...
2011 wurde er verurteilt, seit 2012 hatte er schon regelmäßig Freigänge...muss man das verstehen???
Bei FB beginnt schon eine Hetzjagd àlà "jagt ihn mit Heugabeln und Fackeln!", "schneidet ihm den Schwanz ab!"
Ist wohl nachvollziehbar bei so einem "tollen", deutschen Strafsystem....:-(

 
55 Antworten:

Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von shinead am 04.06.2014, 9:41 Uhr

Was hat das Strafsystem mit der Informationspolitik der Polizei zu tun?

Und ja, unser Strafsystem ist toll. Es ist nicht perfekt, aber eine echte Errungenschaft, die wir uns nicht wegen eines Vollpfostens nicht schlecht reden sollten.

>>2011 wurde er verurteilt, seit 2012 hatte er schon regelmäßig Freigänge...muss man das verstehen???
Kommt auf die Länge der Haftstrafe an. Aktuell saß er ja auch nicht wegen eines Sexualdelikts, sondern wegen Körperverletzung. Die Haftstrafe beträgt 3,5 Jahre, da ist Freigang nach weniger als einem Jahr normal.

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von Nici am 04.06.2014, 9:59 Uhr

Ziegenhain?

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von roxithro am 04.06.2014, 10:03 Uhr

Naja , bei unserem Strafsystem kann man den Eindruck bekommen, für das Wohl der Täter wird mehr getan, als für die Opfer. Von einem " tollen " Strafsystem kann wohl keine Rede sein....

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von Daffy am 04.06.2014, 10:22 Uhr

Er saß in Sicherungsverwahrung. Aber alle sind sich, tief betroffen und so, einig, dass nicht nur der Täter ("Therapie ist der beste Opferschutz!"), sondern auch das Opfer Anspruch auf umfassende therapeutische Begleitung haben...
Wer da ein Problem mit der Handhabung des Freigangs oder den Prioritäten des EuGH hat, muss wohl gründlich an seiner Einstellung arbeiten. Zumindest können wir sicher sein, dass diejenigen, die den Kerl evtl. vor der Polzei erwischen, die volle Härte des Gesetzes trifft. Das Strafsystem funktioniert!


http://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/480186/ulla-haar-mit-aller-kraft-dem-opfer-in-lingen-helfen

http://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/480066/sicherungsverwahrter-aus-lingen-weiter-auf-der-flucht-1

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von shinead am 04.06.2014, 10:27 Uhr

Es gibt kein Strafsystem das auf dem Opfer beruht. Wie auch? Die Leiden des Opfers kannst Du nicht wieder gut machen.

Es gibt Systeme, die auf Rache beruhen (Scharia z.B), aber auch das hilft dem Opfer nicht.
Ein Strafrecht muss sich auf den Täter beziehen, denn der muss bestraft werden um den Rechtsfrieden aufrecht zu erhalten.

Wie wäre es denn Deiner Meinung nach besser? Hand ab, Kopf ab, Schwanz ab, je nach Vergehen?

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von Daffy am 04.06.2014, 10:38 Uhr

Einem Täter, besonders einem Gewalttäter, die Möglichkeit zu nehmen, weitere Opfer zu schaffen würde ich als effektiven Opferschutz bezeichnen. Und wenn es eben nur Freiheitsentzug ist, der aber konsequent.

Rache klingt übel - aber ist es nicht eine Genugtuung für die Opfer bzw. die Angehörigen? Auch der Täter kann nicht in ein paar Jahren einfach da weitermachen, wo er aufgehört hat? Die Schwester des totgetretenen jungen Mannes in Berlin darf den Tottretern demnächst wieder in der U-Bahn begegnen, sich weiterhin frech angrinsen lassen und wissen, dass für diejenigen sich nicht viel geändert hat....

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von shinead am 04.06.2014, 10:57 Uhr

Die Strafe hat der hier genannte Täter ja abgesessen. Aktuell ist er (eigentlich bis 2017) in Sicherheitsverwahrung.

Genugtuung - Hm... Also doch die Scharia mit Steinigung, Recht auf Vergeltung (wie Du mir, so ich Dir)?
Ne. Das wäre für mich ein Grund zum Auswandern. Eine gewisse Ethik hätte ich schon gerne im Strafrecht verankert. Und zwar eine Ethik, die weder Selbstjustiz, Vergeltung noch Rache fördert, sich nicht mit Gefühlen, sondern nur mit Tatsachen auseinander setzt.

Versteht mich nicht falsch. Wenn jemand meinem Junior etwas antut, dann werde ich die zweite Bachmaier. Allerdings in dem Bewusstsein eine Straftat zu begehen und mit der Gewissheit dafür im Bau zu landen.

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von SchwesterRabiata am 04.06.2014, 11:15 Uhr

mal dahin gestellt was Du wirklich machen würdest bei "Was wäre wenn...", DU bist immerhin eine erwachsene Frau, wobei auch da könntest Du auch selbst Opfer werden, aber hier ist das Opfer der laschen Politik ein Kind, ein 13-jähriges Mädchen, was sich sicher nicht damit trösten kann, daß seine Mutter irgendwann Rache übt und dafür auch noch ins Gefängnis müßte....
Ich habe nur von dem aktuellen Fall kurz heute in den Nachrichten gehört, deswegen weiß ich nun nicht, warum er aktuell saß und wie seine Vorstrafen genau sind etc., dennoch bin ich schon bei Daffy, die schreibt, daß Opferschutz da ist, wo Leute, die gefährlich sind weggesperrt werden und auch bleiben, somit sind die schonmal von der Straße weg. Nach welchem System das entschieden wird ist eine Diskussion allemal wert. Wenn man sich an Täterstelle versetzt oder an die der Angehörigen von Tätern, die wirklich bereuen und "nur" einen großen Fehler begingen, und die so etwas mit großer, großer Wahrscheinlichkeit nie wieder machen werden, dann ist verständlich, daß sie sich eine Chance wünschen....
Letztendlich müßte man hier vielleicht mehr schauen und mehr abwegen und allgemein die Strafen für einige Vergehen höher ansetzen....
Es ist ja nun leider nicht ein Einzelfall, sowas wird ja immer wieder bekannt, nicht nur von Flüchtigen, auch von frisch entlassenen, die dann doch wieder in "Ihr Muster" zurückfallen....
Und zwischen "Schwanz ab", "Hängt ihn auf" und "höhere Strafe", "Konsequenteres Wegsperren, gefährlicher Menschen"... liegen Welten.
Irgendwie wird man leicht entweder in die "gut wie es ist" Schublade oder in die "Wo ist der Galgen" Schublade gesteckt.... dabei gibt es so viel noch dazwischen.

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von roxithro am 04.06.2014, 11:28 Uhr


Achso , und weil ich die Leiden des Opfers nicht t " wieder gut machen kann" ist alles gut so wie es ist. Pech für die Opfer?

Dass natürlich das Strafsystem auf den Täter abzielt , ist ja wohl klar. Gleichzeitig berücksichtig man dabei ja aber wohl die Opfer, indem iman bei zu geringer Strafe das Opfer verhohnepiepelt.

Wenn dir bei Verbesserung nur "Schwanz ab "einfällt , finde ich das ein bisschen armselig.
Oft liegt das Einfache so nah: Angemessener Freiheitsentzug, und nicht schon nach kurzer Zeit wieder in Freiheit sein. Alleine der Begriff " lebenslänglich " ist ein Witz für das zugehörige Strafmaß, wenn man nach 15 Jahren ( z.B. ) wieder auf der Straße steht. Das sagt eigentlich schon alles aus.
Unser Strafsystem ist nicht abschreckend genug, in Bezug auf die Länge der Haft.

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von Häsle am 04.06.2014, 11:58 Uhr

Es gibt keine Strafandrohung, die Triebtäter von ihren Taten abhalten könnte. Das ist ja das Problem.

Bei Betrügern kann man durch höhere Strafandrohung bzw. härtere Urteile etwas verändern. Aber nicht, wenn der Drang von innen kommt.

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von Leena am 04.06.2014, 12:19 Uhr

Und Du meinst wirklich, dass höhere Strafen eine "Abschreckungswirkung" hätten und deshalb Straftaten vorbeugen würden?

Das funktioniert nicht wirklich.

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von roxithro am 04.06.2014, 12:31 Uhr

Nein, das meine ich nicht, schön wärs ja, wenns so einfach wäre!
Das " Abschrecken" ist natürlich eine komplexe Angelegenheit, die man nicht an einem höheren Strafmaß allein festmachen kann.
Aber EIN Ansatzpunkt wäre das Hochsetzen der Dauer des Freiheitsentzuges. Die ist allgemein zu lasch, finde ich.
Wenn ich sehe, dass der Mörder eines Kindes nach sechs Jahren frei kommt, dann kann ich nur den Kopf schütteln über diese Unzulänglichkeit unseres Rechtsstaates.

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Re: Freigang für Sexualtäter....und Uli sitzt

Antwort von golfer am 04.06.2014, 12:37 Uhr

da stllt sich die Frage warum Uli sitzt.....denke nicht das eine Gefahtr on ihm ausgeht......gel....liber sollte er arbeiten und Steuern zahlen....statt auf Staatskosten für 15 Euro am TAg zu arbeiten.....falsches System ag ich nur.

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Unser Rechtssystem basiert nicht auf "wegsperren"

Antwort von shinead am 04.06.2014, 13:09 Uhr

und deshalb sind die Strafen auch so, wie sie jetzt sind.

Es geht um Resozialisation, Strafe und ja, auch um Therapie, wenn sich dadurch der Grund für die Tat auflösen lässt. Das funktioniert bei vielen Straftaten recht gut.

Ich weiß nicht, was der Mann alles auf dem Kerbholz hatte. Irgendwann war auf jeden Fall mal ein Sexualdelikt dabei. Die aktuelle Verurteilung und Sicherheitsverwahrung bezog sich auf eine Körperverletzung. Deshalb bekam er auch "nur" 3.5 Jahre und wohl aufgrund seiner Historie noch Sicherungsverwahrung.

Ich will die aktuelle Tat gar nicht verharmlosen. Wie käme ich dazu.
Ich versuche zu erläutern, dass es eben im Rechtssystem - das btw auch keine der aktuellen Parteien abändern will - nicht von der Opfersicht, sondern ganz sachlich aufgrund der Tat geurteilt wird.
Egal wie wir den Täter bestrafen. Es macht weder die Tat ungeschehen noch verbessert es das Leiden der Opfer oder deren Angehörigen.
Wahrscheinlich wird sein, dass dieser Täter nachdem er gefasst wurde nicht mehr auf freien Fuß kommt, sondern eine Haftstrafe für die Vergewaltigung absitzt um danach für sehr viele Jahre (m.E. sind 20 Jahre möglich) in Sicherheitsverwahrung kommt.

Meine Aussage mit "Hand ab..." war eine Provokation und m.E. auch als solche zu erkennen um einmal herauszufinden, wie man sich denn ein opferbasiertes Strafsystem vorstellt.

Der Uli sitzt im Übrigen auch nicht, weil er eine Gefahr für die Gesellschaft wäre (das wäre dann wohl eher die Sicherungsverwahrung), sondern eben weil er gegen das Gesetz verstoßen hat. Als Strafe.

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schlimm finde ich die Aussage

Antwort von wir6 am 04.06.2014, 13:28 Uhr

"Verbrechen beim Freigang sind keine Einzelfälle"

so die Zeitung bei uns.

da schauderts mich, ehrlich.

Ich finde es sehr traurig, dass Gewaltdelikte nicht höher bestraft....

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Re: Freigang für Sexualtäter....

Antwort von LoveMum am 04.06.2014, 13:59 Uhr

Hannover. Der wegen mutmaßlichen Missbrauchs einer 13-Jährigen aus Lingen gesuchte Straftäter hat einen Totschlag und drei weitere Sexualdelikte auf dem Gewissen. Das teilte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Mittwoch in Hannover mit. Bevor er offenbar rückfällig wurde, hatte er fast 200 unbegleitete Freigänge ohne Zwischenfälle gehabt. Unterdessen griff die CDU die Ministerin scharf an und warf ihr eine viel zu späte Information der Öffentlichkeit vor.
Bei einem Ausgang vergangene Woche vergewaltigte der Mann mutmaßlich eine 13-Jährige in der Wohnung eines Bekannten. Danach kehrte er nicht in die JVA zurück.


200 Freigänge trotz Totschlags und drei Sexualdelikte....also mir fällt dazu nichts mehr ein.
In den USA bekommt ein Mann drei Jahre auf Bewährung weil er Brad Pitt ins Gesicht gefasst hat. Manchmal wünsche ich mir das amerikanische Rechtssystem...

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LoveMum

Antwort von Morla72 am 04.06.2014, 14:01 Uhr

"Manchmal wünsche ich mir das amerikanische Rechtssystem..."
Warum? Weil es in den USA soviel weniger Gewaltdelikte, Morde und Vergewaltigungen gibt als hier? Ja?

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Re: LoveMum

Antwort von LoveMum am 04.06.2014, 14:06 Uhr

Hö? Nein (?)

Ich wünsche, dass diese Straftaten genauso hart bestraft werden wie in den USA, nichts anderes. In meinen Augen kann man einen Sexualstraftäter nicht resozialisieren. Irgendetwas stimmt in deren Hirnen nicht und das wird irgendwann wieder aufbrechen. Lebenslang hinter Gittern wäre richtig und damit meine ich LEBENSlang.

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Re: LoveMum

Antwort von shinead am 04.06.2014, 14:31 Uhr

>>Lebenslang hinter Gittern wäre richtig und damit meine ich LEBENSlang.

Und genau das verstößt gegen unsere Verfassung.

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manchmal muß man halt auch mal Reformen anstreben...

Antwort von SchwesterRabiata am 04.06.2014, 14:39 Uhr

und aus Lebenslang eben dieses auch zu machen, wäre eine Reform, der ich zustimmen würde und viele andere sicher auch.... OHNE gleich den Galgen zu fordern. Unser System ist gut, aber nicht perfekt, dennoch kann man daran arbeiten, es zu verbessern zum Schutz von Opfern, aber man sollte auch das Strafmaß für diverse Vergehen vielleicht nochmal überdenken und überarbeiten...
3 Sexualstraften und ein Todschlag, so wie es hier geschrieben stand, ich habs nicht nachgeprüft, sind schon etwas mehr als ein "Fehler".... da verstehe ich nicht, wie man solche Menschen noch auf die "Menschheit loslassen kann"... es sind 4 gravierende Verurteilungen, die in der Summe doch eigentlich recht eindeutig zeigen, was das für ein Mensch ist....

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Re: manchmal muß man halt auch mal Reformen anstreben...

Antwort von shinead am 04.06.2014, 14:43 Uhr

Deshalb gab es ja auch Sicherheitsverwahrung (warum die nur so kurz war? Keine Ahnung).

Um aus Lebenslang wirklich lebenslang zu machen, müsstest Du an die Grundfesten der Verfassung. Du weißt, der Passus mit der Würde des Menschen... Da traut sich keiner ran!
Genau dieser Passus ist es ja auch, warum Sicherheitsverwahrung immer zeitlich begrenzt sein muss.

Du meinst übrigens nicht Opferschutz, sondern Schutz der Gesellschaft vor schädlichen Individuen. Nur so am Rande...

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Re: Unser Rechtssystem basiert nicht auf "wegsperren"

Antwort von Pamo am 04.06.2014, 14:45 Uhr

Richtig.

Das kann man doof finden oder auch "unfair", aber letztlich ist Fairness nur individuell messbar und deswegen kann sich die Gesellschaft letztendlich nur auf das Gesetzbuch verlassen.

Bsp: Die vollendete Rache des einen Hinterbliebenen wäre übertragen schal oder zusätzlich grauenerregend für den nächsten Hinterbliebenen. Zudem führt ein solcher Ansatz zwangsläufig in die Selbstjustiz ("hang him higher!").

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Re: Unser Rechtssystem basiert nicht auf "wegsperren"

Antwort von roxithro am 04.06.2014, 14:54 Uhr

"Unser Rechtssystem basiert nicht auf "Wegsperren " deshalb sind die Strafen auch so, wie sie jetzt sind. "

ja, leider.

" Es geht um Resozialisation, Strafe und ja, auch um Therapie..."

Wer kümmert sich denn um die " Resozialisation " der Opfer und ihrer Angehörigen, wenn sie sich nach dem seelischen Chaos wieder in die Gesellschaft bewegen wollen und versuchen zu einem halbwegs normalen Leben zurückzufinden, wer kümmert sich denn um die Therapie der Opfer und ihrer Angehörigen, etc. ?

Ich finde nach wie vor, es wird mehr getan, einen Straftäter in die Gesellschaft zurückzuführen, als die Opfer. Das Seelenheil der Täter scheint wichtiger zu sein als das der Opfer.

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Re: LoveMum

Antwort von roxithro am 04.06.2014, 14:56 Uhr

Achso, ja dann ist das natürlich in Ordnung so wie es ist.
Weil es in der Verfassung steht. Achso

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unsere verfassung entspricht nicht mehr der aktuellens situation

Antwort von claudi700 am 04.06.2014, 15:24 Uhr

und mit verlaub: dann muss entweder das wort "lebenslang" bei strafen aus dem passus genommen werden oder es sollte wirklich lebenslange strafen geben. alles andere ist eine farce.

verfassungen können geändert werden, da ist nichts in stein gemeißelt. die würde bleibt unangetastet, denn ein leben hinter gittern ist nicht menschenunwürdig, wenn das vergehen/verbrechen so gravierend war, dass die gesellschaft vor dieser person geschützt werden muss.

unser rechtssystem muss dringend überholt werden. ich ziehe das alte beispiel mit strafe für kinderschänder (2 jahre) und strafe für steuerhinterziehung (3 jahre) raus. ist zwar abgelutscht, aber für die meisten doch nicht mehr nachvollziehbar.

das us-strafsystem ist in vielen dingen auch nicht besser (siehe todesstrafe, völlig irrsinnig in meinen augen).

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Re: unsere verfassung entspricht nicht mehr der aktuellens situation

Antwort von dhana am 04.06.2014, 15:39 Uhr

Hallo,

was für mich in unserem Strafsystem komplett fehlt ist Wiedergutmachung - warum muss ein Täter nicht aus seinem Vermögen oder seiner Arbeitskraft erst mal die Therapie des Opfers bezahlen - oder auch den Unterhalt der Hinterbliebenen bezahlen - bevor er selber an Therapie denken darf.

Wie kann das sein, das ein Täter seine Therapie vom Staat finanziert bekommt (in der Strafanstalt) - dort kann er dann gleich noch eine Ausbildung machen, kann das Abitur nachholen ..
Und das finde ich nicht richtig - da hat das erste Recht nicht der Täter.. da muss als erstes an das Opfer gedacht werden.. sei es finanzielle Unterstütung um eine Therapie machen zu können, Unterhalt oder oder oder..

Ich denke per se ist unser Strafsystem nicht falsch - aber das Hauptaugenmerk sollte darauf liegen, das ein Opfer von Gewalttaten Unterstützung bekommt - und zwar den dem der das auch gemacht hat.
Warum soll ein Gewalttäter, der jemand so zusammengeschlagen hat, das der Narben hat - nicht die Op bezahlen, zur Narbenkorrektur?

Gruß Dhana

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Re: unsere verfassung entspricht nicht mehr der aktuellens situation

Antwort von SchwesterRabiata am 04.06.2014, 15:45 Uhr

ich denke, es geht nicht nur unbedingt dem Täter zu helfen, sondern ihn "gesellschaftsfähig" zu machen, dazu gehört dann halt auch ne Ausbildung, ein Job, und Therapie. Wenn er in der Lage ist ein geregelten Leben zu führen, ist auch die Gefahr für die Umwelt kleiner....
auch wenn ich dir auf gewisser Weise zustimme, so wird bei diesen Dingen halt auch daran gedacht, daß die Gefahr kleiner wird umso sozialisierter der "Ex-Knacki" ist....
Aber wie gesagt, bei gewissen Straftaten, gerade auch bei Wiederholungen hilft anscheind nichts, da brauch man dann auch kein Geld mehr zu investieren um "Gesellschaftstauglich" zu machen, dann wäre ich wirklich für einfach wegsperren.

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Stimmt. Amerika hat schon ein tolles Strafrecht...

Antwort von maleja am 04.06.2014, 15:56 Uhr

...wie z.b. die Todesstrafe...



Und bevorzugt werden Menschen mit dunklerer Hautfarbe mit diesem tollen Strafrecht konfrontiert.
Oder man (wenn "man" weiss ist) nimmt das Strafrecht selbst in die Hand und erschießt by the way mal einen Unschuldigen. Was muss er als schwarzer Teenie auch so einen gefährlichen Kapuzenpulli anhaben...

Leute Leute. Seid bloß froh über unser Strafrecht. Es hat sicherlich Schwächen. Aber es ist eins der gerechtesten auf der Welt.
Bedenkt, dass es einen selbst auch mal auf die Anklagebank führen kann. Und wer findet es dann als gerecht, wenn man 3 Jahre für "ins Gesicht langen" bekommt?!

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Re: Stimmt. Amerika hat schon ein tolles Strafrecht...

Antwort von LoveMum am 04.06.2014, 16:04 Uhr

Nein Maleja, ich finde absolut nicht dass unser Strafrecht GErecht ist. Jetzt nochmal alle Beispiele aufzählen brauche ich nicht, das ist ja hinlänglich bekannt und auch schon hier geschrieben worden.
Ich hätte allerdings schreiben sollen: Ich wünsche mir manchmal das amerikanische Strafrecht ohne die Todesstrafe. Habe ich nicht und jetzt kommt es natürlich wieder lächerlich und aufgesetzt rüber....egal.

Ich bin gegen die Todesstrafe denn die wäre für solche Verbrecher doch nur eine Erlösung. Kein Mensch hat das Recht, einen anderen zu töten, auch nicht der Staat.

Aber erkläre mir doch bitte mal, was an dem Urteil und der Vorgehensweise in diesem Fall gerecht und fair ist?

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Re: Stimmt. Amerika hat schon ein tolles Strafrecht...

Antwort von SchwesterRabiata am 04.06.2014, 16:07 Uhr

wobei das Recht und Gesetz dort recht unterschiedlich ist, je nach Bundesstaat, oder? Daß es die Todesstrafe nicht überall dort gibt, weiß vermutlich jeder, aber auch ansonsten gibt es glaube ich schon diverse Unterschiede.
Ich denke auch, unser System an sich was Recht und Ordnung angeht, was Gesundheit angeht, was soziale Sicherheit angeht, ist wirklich gut.... dennoch gibt es immer Schwachstellen, man sollte sich nicht drauf ausruhen, daß etwas gut ist, sondern man darf auch gerne mal was verändern um etwas zu verbessern.

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Re: unsere verfassung entspricht nicht mehr der aktuellens situation

Antwort von lotte_1753 am 04.06.2014, 16:07 Uhr

Ein Täter ist dem Opfer gegenüber schadensersatzpflichtig. (Wobei der Täter im Gefängnis natürlich nicht so viel verdienen kann.)

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Re: manchmal muß man halt auch mal Reformen anstreben...

Antwort von Daffy am 04.06.2014, 16:07 Uhr

>Du meinst übrigens nicht Opferschutz, sondern Schutz der Gesellschaft vor schädlichen Individuen. Nur so am Rande...

Du versuchst die Opfer beiseitezuschieben mit einem sterilen Ausdruck, der klingt, als ginge es um Sauberkeit und Ordnung. Aber auch der Schutz potentieller Opfer ist Opferschutz. Also ein Kind, das nicht vergewaltigt wird, ein junger Mann, dessen Schädel nicht an einer Bordsteinkante zertrümmert wird, ein Geschwisterpaar, das nicht unter dem Auto eines psychotischen Fahrers zerquetscht wird.

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Re: Stimmt. Amerika hat schon ein tolles Strafrecht...

Antwort von roxithro am 04.06.2014, 16:38 Uhr

"Bedenkt, dass es einen selbst auch mal auf die Anklagebank führen kann. Und wer findet es dann als gerecht, wenn man 3 Jahre für "ins Gesicht langen" bekommt?!"

Achso, weil ich vielleicht in meinem Leben auch mal eine Mörderin sein könnte, schaffe ich jetzt mal ein seichtes Strafrecht, damit es mich dann nicht so hart trifft?
Interessante Gedankenführung......wahrscheinlich hatten die , die die Gesetze " gemacht " haben auch diese Motivation. Das erklärt das Ganze natürlich.

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Re: LoveMum

Antwort von shinead am 04.06.2014, 17:05 Uhr

Die Konsequenzen einer Änderung sind unabsehbar weil diese ggf. Menschen 2. Klasse schaffen, und damit unsere freiheitliche Grundordnung erschüttern würde.

Rechtsphilosophie ist tricky, lohnt sich aber für das große Ganze.

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@claudi700

Antwort von shinead am 04.06.2014, 17:09 Uhr

Ein Richter schreibt in seinem Urteil niemals etwas von "lebenslang". Das ist die Presse, die das so betitelt.

Lebenslange Strafen verstoßen gegen die Verfassung. Eine Verfassungsänderung wäre in diesem Bezug m.E. fatal. Die Geschichte mit den Menschen 2. Klasse hatten wir schon mal.

Welcher Kinderschänder hat denn nur 2 Jahre bekommen?
3.5 Jahre für Steuerhinterziehung gibt es auch nur bei Rekordsummen (und die hatte der Herr Hoeneß nun mal). Die Summe der Jahre gibt nur bedingt Ausdruck darüber was der einzelne Täter getan hat. Da muss man immer den Einzelfall (und damit ganz sachlich die Tat) beobachten.

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Re: manchmal muß man halt auch mal Reformen anstreben...

Antwort von shinead am 04.06.2014, 17:10 Uhr

>>Du versuchst die Opfer beiseitezuschieben mit einem sterilen Ausdruck, der klingt, als ginge es um Sauberkeit und Ordnung.

Nein!
Opferschutz ist der Schutz des tatsächlichen Opfers!

Du meinst aber, dass die Gesellschaft geschützt werden muss. Der Schutz potentieller Opfer ist per Definition kein Opferschutz!

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Re: Stimmt. Amerika hat schon ein tolles Strafrecht...

Antwort von lotte_1753 am 04.06.2014, 17:10 Uhr

Dann möchte ich Dich aber hören bzw. lesen, wenn mal wieder ein offensichtlich Schuldiger wegen eines Verfahrensfehlers auf freien Fuß gesetzt wird. Oder wenn Hamburger Austauschschüler in Notwehr über den Haufen geschossen werden. Oder wenn mal wieder jemand nach 20 Jahren freikommt weil sie den falschen erwischt hatten. Oder wenn Du für wenig eingebuchtet wirst (oder Dein 21jähriger Sohn auf eine öffentlich zugängliche Liste von Vergewaltigern kommt, weil er mit seiner 17jährigen Freundin geschlafen hat) weil der Staatswanwalt gerade Wahlen hat und um konservative Stimmen kämpft.

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Re: LoveMum

Antwort von Sternspinne am 04.06.2014, 17:32 Uhr

http://www.aol.com/article/2014/06/02/12-year-old-wisconsin-girls-charged-in-stabbing/20905174/?ncid=webmail1


DAS ist das amerikanische Sch...-Dre...-System der USA!
Niemals ist das erstrebenswert.

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Re: LoveMum

Antwort von LoveMum am 04.06.2014, 17:44 Uhr

Davon abgesehen dass der Link nicht funktioniert: Das könnte man jetzt ewig so weiterführen, immer wieder irgendwelche Beispiele nennen, blablabla. Fakt ist, Fehlurteile gibt es leider auch in jedem Land, es geht mir persönlich nur darum dass gewisse Verbrechen (und natürlich sollten sie stichfest bewiesen sein wie in diesem Fall!) viel härter bestraft werden müssen. Punkt.

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Re: LoveMum

Antwort von roxithro am 04.06.2014, 18:11 Uhr

Glaubst du wirklich was du schreibst?
Das ist ja alles hübsch, klingt für mich ein bisschen wie hare hare krishna.

Aber für eine gesunde Meinungsbildung sollte man vielleicht bestehende Regeln, Gesetze, Verfassungen auch mal infrage stellen.

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Re: @claudi700

Antwort von lotte_1753 am 04.06.2014, 18:15 Uhr

aus Interesse: was steht denn im Rubrum? Müsste doch eigentlich schon stehen, dass der Angeklagte des Mardes schuldig ist und zu einer lebenslangen Haft verurteilt wird.

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Meinst Du, dass man mit "jemanden ins Gesicht langen" gleich einen Mord begeht?

Antwort von maleja am 04.06.2014, 18:21 Uhr

Ich geh mal davon aus, dass wir hier alle keine Mordabsichten haben. Aber zb bisschen zu schnell unterwegs und ein Kind zu spät bemerkt?
Vom netten Nachbarn denunziert?
Unschuldig verurteilt?
Den 18 jährigen Freund Deiner 16 jährigen Tochter bei euch übernachten lassen?

Wo würdest Du lieber dabei erwischt werden? In D oder in USA?
(Von pinkeln am Strassenrand etc ganz zu schweigen)

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Re: LoveMum

Antwort von shinead am 04.06.2014, 18:30 Uhr

Was soll ich glauben? Das die Änderung des Artikel 1 verheerende Folgen hätte? Ja, davon bin ich überzeugt.

Ansonsten haben meine paar Semester RW ausgereicht um das System einigermaßen zu verstehen und ich halte es für eine Errungenschaft!

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Re: @claudi700

Antwort von shinead am 04.06.2014, 18:32 Uhr

Da steht drin, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von x Jahren verurteilt wird.

Lebenslang gibt es in D nicht.

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Re: @claudi700

Antwort von lotte_1753 am 04.06.2014, 19:10 Uhr

Ich dachte jetzt Du wärest vom Fach und es gäbe hier eine besondere Formulierung im Rubrum. Natürlich gibt es die lebenslange Freiheitsstrafe im Gesetz, z.B.

§ 211 Abs 1: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Allerdings muss ein zu lebenslanger Haftstrafe Verurteilter die realistische Möglichkeit haben, vorher herauszukommen nach BVerfG.

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Re: LoveMum

Antwort von roxithro am 04.06.2014, 19:20 Uhr

Um zu verstehen, dass es auch im Rechtssystem etwas zu verbessern gibt, muss ich nicht ein paar Semester RW studieren....das sagt mir der gesunde Menschenverstand.

Ich habe da so den Eindruck, dass du gerne auf irgendwelchen Konventionen ( Thema Inklusion ) , Verfassungen, Gesetzen , Vorlesungen von Professoren ........ rumreitest , weil es eben irgendwo geschrieben steht oder eine von der Allgemeinheit anerkannte " Autoritätsperson " gesagt hat, und man das dann tunlichst nicht infrage zu stellen hat und das dann gut finden muss.
Ich lese das auch gerne und höre mir das an, aber dann bilde ich mir meine Meinung, unabhängig davon, was irgendwo geschrieben steht. Und dabei kritisiere ich auch bestehende Systeme.
Davon lebt ja immerhin auch eine Demokratie.....


Ach, und jetzt mag ich nicht mehr. Es ist so müßig.....

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Re: LoveMum

Antwort von shinead am 04.06.2014, 22:01 Uhr

Oh, es gibt vieles, was ich als reformbedürftig erachte. Das Strafrecht gehört eben für mich aktuell nicht dazu.

Inklusion funktioniert bei uns. Und ich bin davon überzeugt, dass es überall funktionieren kann und funktionieren sollte.
Warum sollten unsere Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf anders ticken, als die im Rest der Welt?

Obrigkeitshörig bin ich auf jeden Fall nicht.

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Re: Stimmt. Amerika hat schon ein tolles Strafrecht...

Antwort von Benedikte am 04.06.2014, 23:06 Uhr

unser System ist auf Konsens und Rechtsfrieden aus, kurzum, irgendwann solls weiter gehen

das amerikanische System ist mehr auf Vergeltung aus, Auge um uage, Zahn um Zahn. Archaisch in weiten Teilen. Was auch die Waffengesetzgebung erklaert und wieso immer wieder psychisch schwer Kranke in den Besitz von Waffen kommen und losballlern. Oder sich wie im Falle des Austauschschuelerns verteidigen mit den gepflogenheiten der stand your ground Regeln

ganz gefaehrlich auch, dass man fuer Posten in der Justizverwaltung und Verwaltung kandiadieren muss und gewaehlt wird statt nach den Grundsaetzen der Eignung, Leistung und befahigung ausgesucht zu werden

vor allem, ein Rechtssystem, das den mit geld deutlich bevorzugt. Im Strafrecht, wo nicht nur schwarze, auch der white trash, weisse Ungelernte, keine Chnacen auf ansatendige anwaelte haben sondern unterbezahlte Pflichtberteidiger kriegen und gerne schonmal zu schnell und zu Unrecht hingerichtet werden


pder schwachbegabte, Randdebile, einfach mal schnell abmurksen

keine death row in der weisser Mittelstand proportional vertreten ist

mich interessiert auch, ob die Dame, die sich das amerikanische Rechtssystem wuenscht, einfach zu viel Unterschichtenfernsehen geschaut hat. Ich war solange absoluter USA Fan wie ich nie dort war und mein Wissen ueber amerika aus Lassie, Flipper, Brady Bunch , Partridge Family ,Bonanza, Rauchende Colts, usw bezogen habe. Geheilt war ich als ich das erste Mal in die USa kam, ein halbes Jahr in New Yorkl gearbeitet habe. Mittelklassenangehoerige, die sich keine Zaehne behandeln lassen konnten und Loecher hatten, und ich auf der Suche nach einem arzt, der mich erst nach Uebberichen meiner Kreditkarte behandeln wollte.

Ansonsten, falls die Posterin jemals in den USa war und kenntnisse des Szstem s hat, wuerde ich ihr empfehlen, vielleicht doch gleich Nordkorea besonders zu loben.

ich jedenfalls bin da auch extrem vorsichtig und kann mir kaum ein Element des amerikanischen szstems bei uns vorstellen. case law, geschworene, eins scheusslicher als das andere

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"wegen EINES Vollpfostens" ???

Antwort von und am 05.06.2014, 8:48 Uhr

"Und ja, unser Strafsystem ist toll. Es ist nicht perfekt, aber eine echte Errungenschaft, die wir uns nicht wegen eines Vollpfostens nicht schlecht reden sollten. "

Ja genau, alles nur Einzelfälle.
Träum weiter.

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shinead

Antwort von claudi700 am 05.06.2014, 9:11 Uhr

siehe posting von lotte.

ein mensch, der z. b. dutzende mitmenschen tötet, kann in meinen augen (!) durchaus mit lebenslanger strafe belegt werden. in unserem rechtssystem stimmt das strafmaß für die diversen vergehen nicht mehr, das ist das problem.

warum soll man keine lebenlangen strafen aussprechen? gibt es in deinen augen wirklich kein verbrechen, das diese strafe "verdient"?

bzgl. kinderschänder... google einfach mal, dann siehst du diverse beispiele.

und noch mal: die verfassung kann geändert werden!

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na ja, benedikte...

Antwort von claudi700 am 05.06.2014, 9:15 Uhr

lovemum hat sich noch mal dazu geäussert und ich nehme ich sehr wohl ab, dass sie einfach für härtere strafen in bestimmten dingen steht. das sehe ich nämlich ähnlich (siehe jugendstrafrecht, wiederholungstäter, 15jähgie mit mehr als hundert straftaten incl. schwerer körperverletzung etc.; da ist es mit sozialstunden alleine nicht getan!)

unser gesundheitssystem ist auf einem ähnlichen weg. aufgrund der äußerst sozialen vorgehensweise der letzten jahre werden wir auf dauer unser system zu diesem preis nicht halten können.

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Ganz genau claudi

Antwort von LoveMum am 05.06.2014, 10:03 Uhr

du hast mich verstanden. Dass hier einige User wieder weeeeeiiiit ausholen, Dinge hineininterpretieren müssen war mir vorher klar...

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Re: "wegen EINES Vollpfostens" ???

Antwort von shinead am 05.06.2014, 10:29 Uhr

Wieviele sitzen denn ein und nutzen den Freigang nicht für Vergewaltigungen?

Ja, kommt immer wieder vor (und jeder Vollpfosten bringt eine erneute Stammtisch-Diskussion hoch). Aber ist bei weitem nicht die Regel.

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Re: Ganz genau claudi

Antwort von Carmar am 05.06.2014, 11:11 Uhr

Zitat als einer Internetquelle:
"Bevor er offenbar rückfällig wurde, hatte er fast 200 unbegleitete Freigänge ohne Zwischenfälle gehabt."

Nicht alle Zwischenfälle werden angezeigt....

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ich komme aus der selben Stadt....

Antwort von fabiansmama am 05.06.2014, 16:16 Uhr

und hoffe, das dieser Mann endlich gefaßt wird und wir wieder weniger Angst um unsere Kinder haben müssen (und um uns selbst??)

Ich kann nicht verstehen, warum die Bevölkerung so spät informiert wurde....als vor Jahren welche aus dem Vollzug ausbrachen, wurde die Bevölkerung auch direkt informiert. Und dieser Mann ist nicht weniger gefährlich.....

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