Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Frank NRW am 16.08.2005, 12:38 Uhr

Frank

"Wieso? Quelle kann jederzeit den Auftrag an die Inkasso zurückziehen falls der Fehler an ihrer Seite liegt."

Richtig, nur sind sie jetzt vertreten und korrespondieren über den Vertreter. Glaub mir, die nehmen nicht zurück. Im Übrigen wärs ein exremer Imageschaden. Normalerweise prüfen die alles! (Versuchen kann mans; berichte mir dann ;-)

"Des weiteren müsste Quelle wissen um welche Produkte es sich handelt."

Der Kläufer auch. Und soweit ich titu verstanden habe, weiß sie worum es geht.

"Ich weiss nicht wann Quelle die sache an die Inkasso weiterleitet."

Sofort.

"Aber wenn Titu keine Rechnungen bekommen hat, und auch keine Waren bestellt hat muss sie auch im Ursprung suchen. "

Hat sie aber doch.

"Eine Inkasso interessiert es nicht ob die Kosten berechtigt waren, sie führen auf jeden Fall ihren Auftrag Schulden einzutreiben durch. "

Und?

"Muss nicht auch die Inkasso sich erst einen rechtmässigen Titel erwerben um vollziehen zu dürfen? "

Sie "vollziehen derzeit doch noch gar nicht.

"Sobald eine eingeschriebene Einleitung zum Mahnverfahren vom Gericht kommt hat Titu immer noch das Recht Einspruch zu erheben. "

Widerspruch :-) Aber Kosten sind dann angefallen!

Das ist inetwa so, als wenn man ein Kind in den Brunnen fallen lässt - dann kann man ja die Feuerwehr rufen - anstatt des von vornherein aufzuhalten.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.