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Geschrieben von Titu am 16.08.2005, 11:34 Uhr

Frank

Vielen Dank!!
Werde erstmal begründen und wiedersprechen und etwas schlauer sein wenn die aufstellung dann da ist!!
(Dürfte ich dich dann erneut dazu befragen??)
Lieben Dank
Tina

 
16 Antworten:

Re: Frank

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 11:38 Uhr

Immer gerne :-)

ps: kriegen wir schon hin :-)

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Re: Frank

Antwort von ninas59 am 16.08.2005, 12:20 Uhr

hast du eigentlich schon mit der Quelle Buchhaltung telefoniert?

Vielleicht kannst du darüber noch einiges rausbekommen.
Stell dich nett und freundlich "es kann sich nur um ein Missverständnis handeln" dumm.

Die Gespräche mit der Inkasso laufen ja schon, wie ich gelesen habe.

Auf jedenfall solltest du nichts unversucht lassen.

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Re: Frank

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 12:23 Uhr

Bringt - jetzt - nicht mehr ;-)

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Re: Frank

Antwort von ninas59 am 16.08.2005, 12:31 Uhr

Wieso? Quelle kann jederzeit den Auftrag an die Inkasso zurückziehen falls der Fehler an ihrer Seite liegt.

Des weiteren müsste Quelle wissen um welche Produkte es sich handelt.
Ich weiss nicht wann Quelle die sache an die Inkasso weiterleitet.

Aber wenn Titu keine Rechnungen bekommen hat, und auch keine Waren bestellt hat muss sie auch im Ursprung suchen.
Eine Inkasso interessiert es nicht ob die Kosten berechtigt waren, sie führen auf jeden Fall ihren Auftrag Schulden einzutreiben durch.

Muss nicht auch die Inkasso sich erst einen rechtmässigen Titel erwerben um vollziehen zu dürfen?
Sobald eine eingeschriebene Einleitung zum Mahnverfahren vom Gericht kommt hat Titu immer noch das Recht Einspruch zu erheben.

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Re: Frank

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 12:38 Uhr

"Wieso? Quelle kann jederzeit den Auftrag an die Inkasso zurückziehen falls der Fehler an ihrer Seite liegt."

Richtig, nur sind sie jetzt vertreten und korrespondieren über den Vertreter. Glaub mir, die nehmen nicht zurück. Im Übrigen wärs ein exremer Imageschaden. Normalerweise prüfen die alles! (Versuchen kann mans; berichte mir dann ;-)

"Des weiteren müsste Quelle wissen um welche Produkte es sich handelt."

Der Kläufer auch. Und soweit ich titu verstanden habe, weiß sie worum es geht.

"Ich weiss nicht wann Quelle die sache an die Inkasso weiterleitet."

Sofort.

"Aber wenn Titu keine Rechnungen bekommen hat, und auch keine Waren bestellt hat muss sie auch im Ursprung suchen. "

Hat sie aber doch.

"Eine Inkasso interessiert es nicht ob die Kosten berechtigt waren, sie führen auf jeden Fall ihren Auftrag Schulden einzutreiben durch. "

Und?

"Muss nicht auch die Inkasso sich erst einen rechtmässigen Titel erwerben um vollziehen zu dürfen? "

Sie "vollziehen derzeit doch noch gar nicht.

"Sobald eine eingeschriebene Einleitung zum Mahnverfahren vom Gericht kommt hat Titu immer noch das Recht Einspruch zu erheben. "

Widerspruch :-) Aber Kosten sind dann angefallen!

Das ist inetwa so, als wenn man ein Kind in den Brunnen fallen lässt - dann kann man ja die Feuerwehr rufen - anstatt des von vornherein aufzuhalten.

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Re: Frank

Antwort von ninas59 am 16.08.2005, 13:02 Uhr

also wenn ich dich recht verstehe hat Titu, die Ware nebst Rechnungen erhalten und nicht gehandelt?

Unter diesen Umständen ist sie natürlich zur Zahlung verpflichtet.

dann habe ich die Sachlage vorhin wohl falsch verstanden.

Ausser, dass sich die Kosten erhöhen und die Inkasso nervt, kann diese nicht mehr ausrichten.

Angenommen es ist Quelle ein Fehler unterlaufen wäre der Imageschaden geringer wenn sie den Inkassoauftrag zurückziehen.

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und aufhalten will ich

Antwort von titu am 16.08.2005, 13:03 Uhr

und bin dennoch felsenfest sicher das besagte waschmaschine bezahlt wurde komplett!!!
An quelle wenden ohne kundenummer und nix? Naja einen versuch wers wert,
evtl kann man alles klären und/oder sich einigen WENN sie das inkasso zurückpfeiffen, denn ich habe und das weiss ich ganz sicher in 5 jahren keine mahnung und NICHTS erhalten.
Gehöre definitiv zu der sorte menschen die ihre schulden ratzfatz abzahlen weil sonst nicht schlafen kann *g*
Gruss Tina

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Re: Frank

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 13:11 Uhr

"also wenn ich dich recht verstehe hat Titu, die Ware nebst Rechnungen erhalten und nicht gehandelt?"

Doch, sie hat doch gezahlt!

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Re: und aufhalten will ich

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 13:13 Uhr

"und bin dennoch felsenfest sicher das besagte waschmaschine bezahlt wurde komplett!!!"

Nur fehlen ja leider die Beweise.

"An quelle wenden ohne kundenummer und nix? Naja einen versuch wers wert,
evtl kann man alles klären und/oder sich einigen WENN sie das inkasso zurückpfeiffen,"

Dann unterrichte mich mal.

"denn ich habe und das weiss ich ganz sicher in 5 jahren keine mahnung und NICHTS erhalten."

Wie gesagt, dieses zu beweisen könnte Probleme aufwerfen.

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Re: und aufhalten will ich

Antwort von ninas59 am 16.08.2005, 13:14 Uhr

ich glaube jetzt komme ich mit..... aber so wie ich es vermute hast du auch keine Bankbelege mehr. :-(

Kann es sein, dass du bei der Überweisung keine kleinen Zahlenfehler hattest, und das Geld zurück ging? Oder kann es sein, dass du bei der Überweisung fehler im Forumlar gemacht hast? Das hieße, dass Quelle das Geld eingenommen hat, aber vielleicht nicht zuordnen kann?

Unter den Umständen, ohne Beweis, kann ich dir leider auch nichts anderes raten.

Ich würde trotzdem mit der Buchhaltung von Quelle reden.

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@Titu

Antwort von tinai am 16.08.2005, 13:22 Uhr

Melde mich auch noch einmal, da ich oft in der Position des Gläubigers bin.

Also einfach eine Aufstellung, wann gemahnt reicht nun nicht. Die sollten schon einen Nachweis bringen können. Kann ja sonst jeder behaupten, was geschickt zu haben.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich immer ordentlich am Wohnsitz umgemeldet hast, wird es für die schwierig, nachzuweisen, dass sie Dich nicht finden konnten. Ein professionelles Inkosso-Unternehmen sollte dazu eigentlich in der Lage sein (by the way, mit wem arbeitet Quelle da eigentlich).

Gleich an Inkasso weiterreichen geht, allerdings heißt das nicht automatisch, dass der Schuldner alle KOsten dafür übernehmen muss!

Auf keinen Fall einfach bezahlen. Klagen müssen ja die, nicht Du!

Warte die Aufstellung ab und dann siehst Du weiter.

Gruß Tina

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mal frech einschleich..

Antwort von 32+4 am 16.08.2005, 13:22 Uhr

"Richtig, nur sind sie jetzt vertreten und korrespondieren über den Vertreter. Glaub mir, die nehmen nicht zurück. Im Übrigen wärs ein exremer Imageschaden. Normalerweise prüfen die alles! (Versuchen kann mans; berichte mir dann ;-) "

Hatte auch mal einen ähnlichen Fall. Ich habe sehr teure Ware bestellt, die dann offentsichtlich irgendwo im Haus abgegeben wurde.
Trotzdem bestand das Versandhaus und auch die unermüdliche Inkassofirma auf eine Zahlung, obwohl ich die Ware nie erhalten habe.
Auf der Eingangsquittung stand : i.A. kein Name, nichts.
Und die haben tatsächlich einen Prozeß gegen mich geführt. Zum Glück gnadenlos verloren, weil " im Auftrag" jede Person sein kann, die man nicht mehr nachweisen kann.

Wollte damit sagen, daß die wohl kaum ihre Inkassoforderung zurücknehmen, vor allem wenn Titu die Ware erhalten, aber nicht die Zahlung nachweisen kann.

Die Frage ist nur, ob die Inkassofirma die Zustellung nachweisen kann/ und muß, da hier ein längerer Zeitraum der Forderung entstanden ist.


grüße,
sandra

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Re: @Titu

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 13:26 Uhr

Sorry, habe aber das Gefühl, dass Titu mit der Aufstellung allein nicht anfangen kann!

I.Ü. reicht die Behauptung gemahnt zu haben im jetztigen Stadium aus!

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Re: mal frech einschleich..

Antwort von ninas59 am 16.08.2005, 14:02 Uhr

ich sehe den Fall etwas anders.
Sie hätten bestimmt den Auftrag zurückgenommen wenn die Ware an den Auftraggeber zurückgegangen wäre.
In deinem Fall wurde die Ware (auch wenn nicht ordentlich) angeliefert und abgenommen.
Somit hat das Gericht zu deinen Gunsten entschieden.

Sollte aber im Haus Quelle das Geld nachweislich eingegangen, dort aber falsch verbucht worden sein, ist der Waren Geldfluss termingerecht und ordentlich verlaufen. Liegt ein Fehler bei der Bank vor, könnte Titu maximal versuchen Zinsen und Mahnkosten von der Bank wiederzubekommen. Da aber dort die Einspruchsfrist vergangen ist, hätte sie auch bei der Bank keine Chance.

Wenn Titu den Zahlungsausgang nicht belegen kann können sie lediglich um die weiteren Mahnkosten, evt. sogar Zinsen streiten.

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huii hier gehts ja weiter sorry @all

Antwort von titu am 16.08.2005, 17:37 Uhr

lese euch jetzt erst!

Also ware erhalten (sogar doppelte ausführung )Rücksendung der zweiten ging über 6 Monaten

Das mit der Hauptforderung ob nun berechtigt oder nicht wird sich ja klären müssen

Was mich ärgert sind diese zusätzlichen Inkasso kosten da ich eine versäumte rechnung schon längst hätte überprüfen und begleichen können, da brauch ich keine extra einladung, wenn ich zahlen muss zahl ich...aber muss ich? *grübel*

Solange niht angemahnt wurde hätte ich wie gesagt auf verjährt pochen können...aber scheinbar wurde ich ja nun (laut behauptung inkasso)angemahnt...
Nur es ist wirklich ziemlich unwarscheinlich das mich in 5 jahren keiner gefunden haben will!
Umzus nachsendeauftrag gestellt
Eltern haben ettliche post weitergeleitet
Genauso der letzte hausvermieter
Also 3 jahre am stück hatte ich die eine adresse, in 36 monaten kan NICHTS an!
Verschludert? Unmöglich zuhause mach nur ich post auf und erledige nur ich den ganzen papierkram also geh auch nur ich zum briefkasten *g*
Danke und Gruss Tina

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was wichtiges!!

Antwort von britta + stacy am 16.08.2005, 22:47 Uhr

Huhu!

Wegen Nachweis der Überweisung........

frag bei deiner Bank an ob sie dir in dem Zeitraum wo die WAMA kam und du überwiesen hast, deine Kontoauszüge dir nochmal ausdrucken können, da diese *ichweißnichtwielange* bei der Bank gespeichrt sind.
Ist aber leider Kostenplichtig.............

Viel Erfolg
:)

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