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Geschrieben von Berlin! am 17.05.2021, 17:31 Uhr

Fragen

Wie hoch ist Dein GdB? Besonderer Kündigungsschutz greift erst ab GdB 50. Also Du mußt nicht sagen wie viel, mehr als 49 sollten es sein ;-)

Wie lange ging Deine Probezeit (sorry, wenn Du sas geschrieben hast....ich habs dann überlesen).

Grundsätzlich können auch schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen innerhalb der ersten 6 Monate eines neuen AV gekündigt werden. Der besondere Kündigungsschutz greift erst danach.
Warte bitte ab, bis Du die schriftliche (!) Kündigungserjklörung in den Händen hälst. Dann kann man Genaueres sagen.

Und natürlich hast Du Anspruch auf ALG1, da mußt Du Dir keine Sorgen machen. Melde Dich rechtzeitig arbeitssuchend, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Kündigungserklärung.

Kopf hoch. Immer, wenn eine Tür zu geht, öffnet sich eine andere!

 
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