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Geschrieben von Julie am 12.12.2017, 18:34 Uhr

Fragen zum Waffelverkauf.

Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz??
Ich weiß aber nicht genau, ob der auch bei einmaligen Verkaufsaktionen gilt. Am Besten mal beim zuständigen Gesundheitsamt anrufen.

 
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