Geschrieben von Julie am 12.12.2017, 18:34 Uhr |
Fragen zum Waffelverkauf.
Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz??
Ich weiß aber nicht genau, ob der auch bei einmaligen Verkaufsaktionen gilt. Am Besten mal beim zuständigen Gesundheitsamt anrufen.
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- Fragen zum Waffelverkauf. - 3boys 12.12.17, 14:10
- Re: Fragen zum Waffelverkauf. - Julie 12.12.17, 18:34
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- Re: Fragen zum Waffelverkauf. - Andrea&Würmchen 12.12.17, 21:18
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