Geschrieben von Silvia3 am 16.09.2020, 15:18 Uhr |
Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll
Ja, alle auch noch so kleinen Schäden aufnehmen, am besten auch fotografieren (und diese Fotos so abspeichern, dass man sie auch nach einigen Jahren wiederfindet).
Wer sagt denn, dass hinterher nicht der Vermieter kommt und sagt, dein Sohn hat die Fliese zerstört und soll für den Austausch aufkommen.
Wir vermieten auch, und wir legen auch als Vermieter großen Wert darauf, dass solche Sachen aufgenommen werden, dann gibt es beim Auszug weniger Diskussionen.
Natürlich nur Sachen, die nicht der natürlichen Abnutzung im Gebrauch unterliegen. Das der Teppich etwas abgelaufen ist, ist klar. Wenn im Teppich dicke Rotweinflecken sind, sollte man das festhalten.
Silvia
- Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - -Jule- 16.09.20, 13:02
- Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - Zwergenalarm 16.09.20, 13:06
- Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - Berlin! 16.09.20, 13:41
- Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - ak 16.09.20, 14:14
- Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - Caot 16.09.20, 14:14
- Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - Fichtenkind 16.09.20, 14:55
- Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - Silvia3 16.09.20, 15:18
- Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - Melkerin 16.09.20, 17:57
- Was muss man denn bemängeln ? - Ellert 16.09.20, 18:30
- @ Dagmar - Trini 17.09.20, 11:31
- Rauchwarnmelder überall Pflicht, nur nicht in Sachsen - Caot 17.09.20, 11:55
- Re: Was muss man denn bemängeln ? - Mehtab 17.09.20, 13:37
- @ Dagmar - Trini 17.09.20, 11:31
- Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll - Madzie04 16.09.20, 20:09
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